Die eigne Webseite, die Webseite der Firma - Gesetztliche Fallstricke und wie diese verhindert werden können
§ Gerichtsurteile und rechtliches dienen nur Informationszwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Artikel / Links zu Recht und verwandten Themen dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Wie alle Projektbereiche sind sie ständigen Veränderungen unterworfen. Diese Artikel / Links entstehen offen und ohne redaktionelle Begleitung und Kontrolle. Es ist möglich, dass Sie hier auf unrichtige, unvollständige, veraltete, widersprüchliche, in falschem Zusammenhang stehende oder verkürzte Angaben treffen. Das gilt auch für Texte auf Diskussions-, Hilfe- und sonstigen Seiten. Verwenden Sie daher die hier bereitgestellten Informationen niemals als alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen und ziehen Sie weitere Informationsquellen hinzu. Bitte wenden Sie sich daher wegen Ihres Anliegens möglichst an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle! Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen einen Nachteil bringen kann. Sie sollten sich daher bei einem konkreten Rechtsproblem nicht nur auf die alleinige eigene Suche im Internet verlassen.
In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Webseiten einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail-Adresse an.
Seit dem 09.01.2016 gibt es aufgrund des Inkrafttretens der EU-Verordnung 524/2013 die Verpflichtung, auf die EU-Plattform für Online-Streitschlichtung (Online-Streitschlichtung = OS) zu verlinken. Ferner muss die Email-Adresse des Anbieters angegeben werden.
Art. 14 ODR-Verordnung verpflichtet somit ab dem 09.01.2016, da die Verordnung unmittelbar in den Mitgliedsstaaten gilt jeden Online-Händler dazu. (Hier ist eine Frist zum 09.01.2016 zu beachten, die sich mangels Verfügbarkeit der bereit zu stellenden Plattform aber auf den 15.02.2016 verschieben wird)
und
Eine anschauliche Darstellung der Funktionsweise findet sich in der „Presentation to IMCO“ (Inter-Governmental Maritime Consultative Organization) mit dem Titel THE ONLINE DISPUTE RESOLUTION (ODR) PLATFORM
Die Teilnahme an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren (AS) für Unternehmer ist nicht zwingend für alle Vorgeschrieben.
Wir weisen darauf hin, dass die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr vorgesehene Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen OnlineStreitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung steht. Unsere E-Mail Adresse lautet: …@…
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Für die Online-Streitbeilegung (OS), bei der Europäische Kommission müssen aus Sicherheitsgründen eine Multifaktor-Authentifizierung (MFA) durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass Sie mit Ihrem Smartphone (EU Login App, verfügbar über Google Play und App Store) oder einen Sicherheitsschlüssel (Yubikey, Fido2key, U2F Key usw.) nutzen müssen.
Für den Verbraucher kann ein Entgelt für das Streitbeilegungsverfahren anfallen, falls der Verbraucherantrag rechtsmissbräuchlich sein sollte. In diesen Fällen beträgt das Entgelt allerdings höchstens 30,00 Euro. Wir empfehlen als erste Instanz das „European Consumer Complaint Form (Beschwerdeformular)“, welches Grundsätzlich kostenlos ist.
Das europäische Formblatt für Verbraucherbeschwerden wurde von der Europäischen Kommission erstellt.
Es soll den Dialog zwischen Verbrauchern und Gewerbetreibenden verbessern, damit bei Problemen mit Transaktionen eine gütlichen Einigung herbeigeführt werden kann.
Sollten Sie Probleme beim direkten öffnen der PDF-Dateien haben, bitten wir Sie das Dokument lokal abzuspeichern. ⍰ [Rechte Maustaste → Speichern unter… → Desktop]
Unsere/meine E-Mail Adresse lautet: …@…
Danach ist ein Unternehmer grundsätzlich verpflichtet ist, in seinen AGB über die Teilnahmemöglichkeit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zu informieren (Ausnahme, abhängig von der Betriebsgröße, siehe § 36 III VSGB).
Die Informationspflicht wird sich im Übrigen für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge aus Art. 246a Abs. 1 Nr. 16 EGBGB (entsprechende Verträge über Finanzdienstleistungen: Art. 246b Abs. 1 Nr. 18 EGBGB) ergeben:
„Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
…
gegebenenfalls, dass der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und dessen Zugangsvoraussetzungen.“
Siehe hierzu unsere Terms & Condition - Online Streitbeilegung
Bei den neu geschaffenen Informationspflichten (VSBG und ODR-Verordnung) handelt es sich um Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a UWG n. F. (vormals § 4 Nr. 11 UWG). Verstöße können somit von Verbänden oder von Mitbewerbern (§ 8 I, III UWG) kostenpflichtig abgemahnt werden. Es ist davon auszugehen, dass es spätestens ab Verfügbarkeit der OS-Plattform (voraussichtlich also ab dem 15.02.2016) zu diesbezüglichen Abmahnwellen kommen wird.
Es sind somit nicht nur Internethändler, sei es über den eigenen Shop, Amazon oder eBay, die von der neuen Linkpflicht betroffen sind. Soweit nicht nur telefonisch etwas bestellt werden kann, betrifft die Informationspflicht auch
und viele andere. Nach dem ersten Eindruck sind aktuell in erster Linie Online-Händler damit beschäftigt, die Linkpflicht umzusetzen. Weitere Branchen werden wahrscheinlich erst dann folgen, wenn die erste Abmahnung zu diesem Thema vorliegt.
Bei eBay.de lässt sich unter dem Punkt Rechtliche Informationen des Verkäufers ein Freitext mit aufnehmen. Der oben genannte Infotext muss daher an dieser Stelle dargestellt werden.
Max Mustermann
Mustermannstr. 12
12345 Musterstadt
Deutschland
Tel.: (+49) 069 90009 123
E-Mail: mustermann@example.com
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
So können Sie den Text bei eBay unterhalb des Impressums (das Impressum heißt bei eBay „Rechtliche Informationen des Anbieters“) einpflegen:
Fügen Sie bei Amazon unterhalb Ihres Impressums folgenden Text ein:
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Danach ans Ende der Einfügung klicken und einmal mit „Backspace ⟵“ zurück, so dass die Unterstreichung verschwindet. Dann erst Eingaben speichern.
Zusätzliche Informationen
Wer Onlinehandel betreibt (auch eBay & Co) sollte sich den Leitfaden der Wettbewerbszentrale durchlesen, als Gratis Download unter Verträge und Gesetzte → Onlinehandel.
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