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SORA GER - UAV Drohnen Rechner, Risikobewertung für den genehmigungspflichtigen Betrieb von Drohnen
Drohne animiert - please wait
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TESTBETRIEB
Alle Arbeiten sind abgeschlossen! Aktuell sind hier die neuen Futures eingearbeitet, bei der Auswertung ddieser Beta-Version können noch evtl. Fehlermeldungen auftauchen, wir bitten Sie diese in unser Kommentar/Diskussionsforum einzutragen. Das bedeutet, dass der SORA GER Rechner zwar bereits funktionsfähig und benutzbar ist; aber noch nicht der endgültigen Fassung entspricht. Sie können folgenden Alternative, der vorherigen Version des SORA GER Rechner nutzen. Infos was erweitert und verbessert wurde, finden Sie in unserer ToDo Liste.
TESTbetrieb 18.97.14.84-unknown - unknown - CCBot/2.0 (https://commoncrawl.org/faq/) - [Bot]
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Nach der Auswertung erhalten Sie alle benötigten Antragsformulare zum ausdrucken bzw. Online ausfüllen inkl. der Anlage C.1 Kurzbeschreibung des Betriebes, Landkarte zum ausdrucken mit eingezeichneter Startposition.

V4.0 
Klick für SORA-GER Prozess Übersicht (Ablauf) / Versionshistorie
 
vom 2025-03-23T19:06:54+01:00   detlev.molitor@business-view.photo https://g.page/businessfotograf/
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SORA-GER Dateneingabe   
Was wird benötigt Genehmigungen, Anträge, Checkliste Flug und Flugvorbereitung
 
   
Download Genehmigungen   
Download: Genehmigungen, Anträge, Checkliste Flug, Checkliste Flugvorbereitung
 
   
Drohne Checkliste   
Checkliste: Drohne Flugvorbereitung, Drohnen Flug, Nachflug Kontrolle
 
   
Hilfe & FAQ   
Hilfe & FAQ / Quellcode / Drucken Informationen / Legende
 
   
Diskussion & Fragen   
Verbesserungen, Ideen, Fragen zum SORA Prozess oder Antränge für Flug Genehmigungen
Es wird jeder Vorschlag begrüßt und für erwägenswert und diskussionswürdig gehalten, der das Problem kleiner werden lässt!
 
   
ToDo-Liste   
Die im der ToDo-Liste eingetragenen Daten, werden im Browser Cache des Benutzers hinterlegen, ausgelesen und gelöscht.
Sie können somit die ToDo Liste schließen und wieder öffnen.
Hinweis: Sobald Sie Ihren Browser Cache Löschen Strg++Entf.
oder ein Programm wie z.B. CCleaner nutzen ist alles weg!
 
   
NEWS :: UAV, Drohne   
Aktuelle News für Luftfahrer, Drohne (Drone), UAV - (Drohnenbetreiber)
 
   
RESET   
RESET - Lösche Cookies SORA GER Rechner und Starte neu
 
 



Printdate  24.Mar 2025

Bei einer Drohne handelt es sich um ein Luftfahrzeug. - Es gilt das Luftfahrtrecht.

Als Drohnenpilot tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit während des Fluges Ihrer Drohne.

Dieser SORA Rechner in Verbindung mit Ihrer Drohnen App berechnet ob Sie in der richtigen Kategorie / Class fliegen und gibt in der Auswertung die entsprechenden Hinweise für den sicheren Drohnenflug.

Um das Errechnen der Risikoeinstufung nach der, in der neuen NfL (Nachrichten für Luftfahrer) veröffentlichten SORA-GER zu erleichtern, haben wir diesen Drohnenflug Rechner programmiert. Damit können Sie die Risikoeinstufung für geplante Einsätze errechnen und auch sehen, wie sich diese verändert, wenn Ihr geeignete Schutzmaßnahmen ergreift.






SORA-GER Rechner

(00) GPS Startplatz Datensuche, Flugdatum, Lizenzen und Übernahme für SORA-GER Rechner

WICHTIG Piloten Infos und Abflugplatz zur automatische Auswahl der evtl. Genehmigungen

Pilotenangaben: Werden für, den Druck der Auswertung, mit persöhnlichen Angaben verwendet.

Registrierungen: Pilot & Drohne: Werden für verschiedene Auswertungen, ob die jeweiligen Fluggegebenheiten der Drohne und Piloten passen.

Haftpflichtversicherung: Alle Flüge unterliegen der Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)   für Drohnen & Copter

GPS Datensuche: Wird für Flughafenentfernung, Download : Antrag auf Erteilung einer Betriebsbewilligung für ein unbemanntes Luftfahrzeug, Flugsicherungskontrollfreigabe oder Stellungnahme genutzt.

Piloten- & Drohnenangaben & GPS Daten & Flugdatum:

P.S.: Ich persöhnlich Drucke die Auswertung inkl. Checkliste aus, auch wenn alles auf Grün steht, so habe ich schon manche Diskussion mit BOS 
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist ein Sammelbegriff für Einrichtungen, die mit der Abwehr von Gefahren betraut sind. Manchmal auch als Blaulicht-Fraktion betitelt.
 
erledigt.

 

USER Pilotenangaben

1
Wir speichern keine Angaben von Ihnen, auch auf unseren Server werden keine Daten gespeichert. Alle Angaben die Sie hier machen, werden nur auf Ihrem Momentan genutzen Computer im Browse Cache (interner Speicher) oder als Cookie (kleine Textdatei) gespeichert.

Symbol Person   Kontaktangaben

3
[Keine Pflichtfelder]





 





 
Falls die Flugverkehrskontrolle Sie erreichen muss, am besten Mobile-Phones Nummer
 
 

Registrierung   Registrierungen: Pilot:in & Drohne

5
[Keine Pflichtfelder]

USER Pilot:in

Wenn Aufnahmegerät (Kamera, Mikrofon) an der Drohne ist verpflichtend Falls Beantragt und noch nicht vorliegt, bitte BEANTRAGT eintragen! UAS-Betreiber-Registrierung (e-ID) LBA

Fernpiloten-ID information 
EU-Kompetenznachweis A1/A3
EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
 
  LBA

🪪 EU-Kompetenznachweis A1/A3 EU-Fernpiloten-Zeugnis A2

USER Drohne / UAV

[Keine Pflichtfeld, aber emofehlenswert]

IMSI information 
Abfrage Smartphone
*#*#4636#*#* 📞 - IMSI & Systemparameter
IMSI nicht IMEI
IMSI steht für International Mobile Subscriber Identitiy, auf Deutsch: „Internationale Mobilfunk-Teilnehmererkennung”. Damit gemeint ist eine eindeutige Nummer zur Identifizierung eines Mobilfunkteilnehmers.
Damit kann irgendwann die Drohnen App, oder z.B. "Droniq" Tracken und an die Flugsicherung, die Daten weiterleiten.
Sollte also für eine Genehmigung nur Vorteile haben.
 

UAV / Drohne Typ help 
Suchbegriffe
Marke, Type
 

UAV / Drohne Serien Nummer


Haftpflichtversicherung   Haftpflichtversicherung

7

Alle Flüge unterliegen der Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für Drohnen & Copter

[Pflichtfelder]
 

Bei Privaten Haftpflichtversicherungen: Achte in deinem Vertrag darauf, ob (A) Die Nebenberufliche Tätigkeit erlaubt ist, (B) Auf die maximale höhe AGL 100 m oder 120 m eingetragen und (C) welches Gewicht MTON Versichert ist!

PRIVATE Nutzung des Multicopters
  • Du betreibst deinen Copter privat, wenn du ihn ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken einsetzt.
  • Facebook und YouTube auf Privaten Seiten sind in der Regel erlaubt, wenn damit nur ein paar Euros verdient werden.
  • Auch als Hobbypilot bist du nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für deine privat genutzten Flugmodelle zu haben.
GEWERBLICHE Nutzung des Multicopters
  • Sie betreiben Ihren Copter gewerblich, wenn Sie ihn nicht ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken einsetzen.
  • Sobald Aufnahmen auf Firmengelände gemacht werden, ist dies eine Gewerbliche Nutzung
  • Sobald ein Auftrag vorliegt (auch gegen bezahlung), handelt es sich um eine Gewerbliche Nutzung
  • Bei gewerblichen Flügen brauchen Sie in jedem Fall einen Versicherungsnachweis nach § 106 LuftVZO, da es sich bei Ihrer Drohne um ein UAV handelt. Diesen müssen Sie mit sich führen und vorzeigen können.

Vor dem ersten Take off der Drohne sollte also dringend ein Check der Versicherungsbedingungen stehen - Ihr Versicherungsmakler oder Versicherungsagentur hilft Ihnen gerne dabei.


Versicherungs-Art

Versicherungsgesellschaft / Ort

Versicherungsnummer

Gültig bis

TIPPerson   Privat:
Privat & Nebenberufliche Tätigkeiten   
Private Drohnen-Haftpflichtversicherung
(1) Weltweiter Schutz inklusive USA & Kanada ✔
(2) Freunde & fremde Piloten dürfen auch fliegen ✔
(3) Ein Vertrag gilt für insgesamt 3 Flugmodelle ✔
(4) Ein Preis. Alle Leistungen. Ohne Aufpreis ✔
(5) Rabatt ✔: Spare einem Monatsbeitrag - nur 11 statt 12 Monate bezahlen, beim Abschluß der Drohnenversicherung über diesen Link
 
 

Work   Beruf & Gewerblich:
ohne SB 
ohne SB
Gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung

(1) Geltungsbereich: Europa, optional: Weltweit ohne USA & Kanada ✔
(2) Private Nutzung der Drohne ist mitversichert ✔
(3) Keine Selbstbeteiligung für Personen- und Sachschäden ✔
(4) Flüge für gewerbliche, freiberufliche, ehrenamtliche und private Foto-/Video-Aufnahmen aus der Luft ✔
(5) Flüge im unkontrollieren und kontrollierten Luftraum innerhalb des rechtlichen Rahmens ✔
(6) Gefährdungshaftung & Verschuldenshaftung ✔
(7) Laufzeit: 7 Tage, 30 Tage oder Jährlich ✔
 
   
mit SB (150 EUR)   
mit SB ( max. 150 EUR)
Gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung
(1) Geltungsbereich: Weltweiter Schutz (ohne USA & Kanada) ✔
(2) Private Nutzung der Drohne ist mitversichert ✔
(3) Mitarbeiter & Fremdpiloten sind mitversichert ✔
(4) Flüge für gewerbliche, freiberufliche, ehrenamtliche und private Foto-/Video-Aufnahmen aus der Luft ✔
(5) Flüge im unkontrollieren und kontrollierten Luftraum innerhalb des rechtlichen Rahmens ✔
(6) Gefährdungshaftung & Verschuldenshaftung ✔
(7) Versicherungssumme: 10 Millionen Euro
(8) Laufzeit: Jährlich, täglich kündbar ✔
 
   
Agrar & BOS & SAR   
Agrar & BOS & SAR
Gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung
(1) Geltungsbereich: Europa, optional: Weltweit ohne USA & Kanada ✔
(2) Private Nutzung der Drohne ist mitversichert ✔
(3) Agrar, BOS und SAR Einsätze sind Versichert ✔
(4) Flüge für gewerbliche, freiberufliche, ehrenamtliche und private Foto-/Video-Aufnahmen aus der Luft ✔
(5) Flüge im unkontrollieren und kontrollierten Luftraum innerhalb des rechtlichen Rahmens ✔
(6) Gefährdungshaftung & Verschuldenshaftung ✔
(7) Laufzeit: Jährlich ✔
 
 



AGL   Wo und wann soll die Drohne gestartet werden?


Entweder (A) Adresse eingeben, (B) mittels Landkarte (Maps) oder (C) Sie sind Vor-Ort (per GPS)  

10

Falls die Adresse nicht gefunden wird, den Ländercode mit eingeben (z.B. Brandenburger Tor, Berlin, DE|Nordstraße 9A, Lünen, Deutschland|Koordinaten LAT,LON Dezimal xx.xxxx,yy.yyyy information 
Beachten Sie unbedingt Komma, Punkt.
Beispiel: 51.600309,7.447515
Kein °, N, S, W, E, O
 

Gefundene GPS Angaben (
ReadOnly 
Schreibgeschützt
 
  ):
 
 


15

Zum vergrößern der Karte (Google Maps) bitte oben Rechts (in der Karte) auf Vollbildschirm Vollbild klicken, die Daten werden automatisch übernommen.


Folgende Daten werden in den SORA GER Rechner übernommen:


(C) Sie sind vor Ort :: Koordinaten (Standort) - automatisch per GPS ermitteln

20

Koordinaten per GPS, GLONASS, Galileo, Beidou / WLAN / Mobilfunknetz (Station)



Folgende Daten wurden in den SORA GER Rechner übernommen:


Kalender   Flugdatum

30 Ex-R, Ex-D, Sonnenstand des Flugtages, Anträge & Genehmigungen

Das Flugdatum wird für die ED-R / ED-D benötigt, da die meisten Flugbeschränkungszonen zeitlich eingeschränkt sind!
Zusätzlich wird der genaue UAV Startplatz   benötigt.
GPS Daten & Flugdatum:
  • Sonnenstand des Flugtages (Nachtflug Ausschluss)
  • ED-P Luftsperrgebiet (ED-P :: Europa Deutschland - Prohibited Area) Deutschland hat derzeit 24.01.2023 keine Luftsperrgebiete
  • ED-R Flugbeschränkungsgebiet (ED-R :: Europa Deutschland - Restricted Area)
  • ED-D Gefahrengebiet (ED-D :: Europa Deutschland - Danger Area)
  • VFR - automatische bestimmung
  • Routenplaner zum Startplatz
  • Google Map vom Startplatz, für evtl. Genehmigungen
  • what3words (proprietäres Geocode-System, das entwickelt wurde, um jeden Ort auf der Erdoberfläche mit einer Auflösung von etwa 3 Metern zu identifizieren.)
  • Genehmigungsstellen (Ansprechpartner)

Flugdatum

(1a) GRC - Ground Risk Class

Bestimmung der unkorrigierten Risikoklasse Boden (Ground Risk Class - GRC) des unbemannten Fluggeräts

Die unkorrigierte GRC eines unbemannten Fluggeräts bezieht sich auf das Risiko, das ein außer Kontrolle geratenes unbemanntes Fluggerät auf Menschen am Boden haben kann. Die unkorrigierte GRC ergibt sich aus der Summe von drei Risikokomponenten, die von der Startmasse des unbemannten Fluggeräts sowie von zwei betrieblichen Aspekten abhängig sind:

VLOS/BVLOS   Innerhalb der Sichtweite? (VLOS/BVLOS/EVLOS)

40

Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann.

Während der gesamten Flugdauer ist das unbemannte Luftfahrtsystem vom Steuerer zu beobachten und in Sichtweite zu halten. Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite.
Bei Schlechtwetterlagen mit Niederschlägen bzw. bei Nebel ist mit Einschränkungen der Sichtweite zwischen Steuerer und unbemanntem Fluggerät zu rechnen. Unbemannte Luftfahrtsysteme dürfen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012   der Kommission vom 26.9.2012 nur unter Sichtwetterbedingungen betrieben werden.
VLOS bezeichnet den Flug innerhalb der Sichtweite des Steuerers (= Visual Line Of Sight).
BVLOS bezeichnet den Flug außerhalb der Sichtweite (= Beyond Visual Line Of Sight).
BRLOS bezeichnet den Flug außerhalb der Funk-Sichtlinie (= Beyond radio line-of-sight).
EVLOS bezeichnet den Flug innerhalb der Sichtweite einer Beobachtungs Person (= Extended Visual Line Of Sight).
 
VLOS / BVLOS - Drohne    
Smiley Happy 
Super - alles in Ordnung
 
  Ja (VLOS)  
Help 
Super - alles in Ordnung

VLOS: Visual Line of Sight

Sichtflugbetrieb - Betrieb in direkter Sicht
 


   
Smiley Unappy 
+3 GRC Gefahrenpunkte
 
  Nein (BVLOS)  
Help 
+3 GRC Gefahrenpunkte

BLOS: Beyond Visual Line of Sight

Betrieb außerhalb direkter Sicht
 
 

Zusätzliche Informationen

 
People 
keine Bewertung möglich, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
Flughafennähe je nach Flughafen max. AGL 30m
 
  EVLOS: Die Drohne wird mit einer zweiten Beobachtungs Person (Luftraumbeobachter:in (AO Airspace Observers / VO visual observer)) betrieben.  Icon Informationen 
EVLOS bezeichnet den Flug innerhalb der Sichtweite einer Beobachtungs Person (= Extended Visual Line Of Sight).
Die Drohne wird mit einer zweiten Person (welche eingewiesen wurde) und dauerhaft mit dem Drohnenpiloten in Kontakt steht und die Drohne dauerhaft im Blick hat und unmittelbar auf auftretende Gefahren hinweisen kann, betrieben.
EVLOS / BVLOS: Flughafennähe je nach Flughafen max. AGL 30m
 
 
 
CardBoard 
keine Bewertung möglich, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
Flughafennähe je nach Flughafen max. MTON 250g, max. AGL 30m
 
  FPV First Person View (frei übersetzt: Sicht aus der Ich-Perspektive) mit Video­brille / Bild­schirm  Icon Informationen 
Die Drohne wird per Video­brille oder Bild­schirm durch zusätzliche Kameras mit min. 120°x120° Blickwinkel mit ausreichender Auflösung und Übertragungsrate verfolgt.

Flughafennähe je nach Flughafen max. MTON 250g, max. AGL 30m


 
 
Twilight Definition  
Mond 
keine direkte Bewertung möglich, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Es wird ein
Nachtflug   
Wenn Sie unter Punkt ⇑ (00) GPS Startplatz Datensuche, Flugdatum… ⇑ ein Datum und die GPS Datensuche auswählen, wird für den Flugtag die Sonnenstandsberechnung angezeigt
Klick für Sonnenstandsberechnung auf externer Webseite
 
durchgeführt, die Drohne ist Vorschriftsmäßig, mit einem
   Grünen Blinklicht   
Bitte zusätzlich ankreuzen, wenn vorhanden
 
ausgestattet bzw. beleuchtet
Preisvergleich Grünes Blinklicht   
Beim Betrieb eines unbemannten Luftfahrtsystems bei Nacht ist das unbemannte Luftfahrtsystem mit einer Beleuchtung nach Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 Punkt SERA.3215 i.V.m. Durchführungsverordnung (EU) 2016/1185 (von Luftfahrzeugen zu führende Lichter) auszurüsten.
Beachten Sie die zusätzlichen Gewichte unter Startmasse (MTON)
Klick Preisvergleich :: Drohne redundante Sekundär - Nachtflugbeleuchtung GRÜN Nachrüstset
 
 
 
Definition der Nacht: Gemäß Artikel 2 Nummer 97 der Verordnung (EU) Nr. 923/2012, in der jeweils gültigen Fassung: Die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet.
Sonnenstand Winkel Höhe  Der Betrieb des unbemannten Fluggeräts bei Nacht im Sinne des Artikels 2 Nummer 97 der Durchführungsverordnung (EU) Nummer 923/2012 (s. Hinweis Nr. V.9) / EU 2019/947, UAS.OPEN.060 Punkt 2 (G) darf nur durchgeführt werden, wenn
  1. die Beleuchtung des Fluggeräts in Abhängigkeit von der Entfernung zwischen Steuerer und Fluggerät jederzeit die Position und die Fluglage für den Steuerer erkennen lässt und
  2. das Fluggerät ausreichend für eine Erkennbarkeit durch die bemannte Luftfahrt gekennzeichnet ist und
  3. sichergestellt ist, dass eine von der Stromversorgung des Fluggeräts unabhängige redundante Sekundärbeleuchtung vorhanden ist, die die Erkennbarkeit der Position des Fluggeräts für den Steuerer und andere Luftverkehrsteilnehmer auch dann ermöglicht, wenn die bordseitige Beleuchtung ausfällt oder
  4. sofern eine von der Stromversorgung des Fluggeräts redundante Sekundärbeleuchtung nicht vorhanden ist, bei Ausfall der Beleuchtung der Flugbetrieb unverzüglich eingestellt wird bzw. das vorab festgelegte Notfallverfahren eingeleitet wird.
  5. Während des Fluges muss der Fernpilot: […] (G) während des Nachtbetriebs sicherstellen, dass am unbemannten Luftfahrzeug ein grünes Blinklicht aktiviert wird.
Der Betrieb bei Nacht wird jedoch nicht gestattet, wenn ein oder mehrere Verbote des § 21b Absatz 1 Satz 1 LuftVO zur Anwendung kommen. Das gilt auch dann, wenn eine oder mehrere Ausnahmen von den Betriebsverboten allgemein zugelassen wurden.

Beachten Sie die zusätzlichen Gewichte unter Startmasse (MTON)


UAS characteristics dimension   Gewicht & Abmessung UAV / Drohne


Entweder (A) Automatische Datenübernahme lt. Hersteller   oder (B) Manuelle Eingabe von Gewichten und Abmessungen  

(A) Automatische Daten UAV :: Startmasse (MTON) und Abmessung lt. Herstellerangaben

50

Bitte wählen Sie hier Ihre UAV / Drohne aus, oder geben Sie die Felder Startmasse (MTON) und Abmessung im folgenden Manuell ein.
Fehlt Ihre Drohne, tragen Sie diese doch einfach ins Diskussionsforum  , mit allen Angaben/Daten, ein


 
 
Suchbegriffe
Marke, Type
 
 

(B) Manuelle Eingabe UAV :: Startmasse (MTON) und Abmessung

60
Gewichte & Abmessungen einiger gängiger UAV / Drohnen
Drohne Gewicht Gramm Bemerkungen / Infos
3DR Solo 2013
Vmax 89km/h
inkl. GoPro und Gimbal
460x460x250
Diagonal 651 mm
3DR H520-G 1645
Kamera E90 + 350 Gramm
Yuneec Drohne
Autel Robotics EVO Nano (*) 249 264 x 310 x 50
Autel Robotics EVO Lite (*) 835
Autel Robotics EVO II Pro 6K (*) 1192
Autel Robotics EVO II 8K (*) 1130
Autel Robotics EVO II V2 (640T) 30HZ 1150
MTON 2000
Wärmebildkamera
Diagonal 427 mm
Autel Robotics EVO II Pro Enterprise 1136,5
ohne Zubehör
Diagonal 427 mm
DJI Ryze Tello (*) 140
DJI Mavic Mini 249
DJI Mini 1/2/3 (*) 249
DJI Air 2S (*) 595
Insta360 Sphere + 193 = 788
Insta360 Sphere (*) kann genutzt werden
DJI FPV 795
DJI Mavic Air 2 (*) 570 48 Megapixel Fotos mit einem 1/2" CMOS-Sensor
DJI Mavic 2 Zoom 905
DJI Mavic 2 Pro (*) 907
DJI Mavic 3 (*) Mavic 3: 895 g
Mavic 3 Cine: 899 g
DJI Matrice M30/M30T 3770 ± 10 g
MTON 4000
Dimensions 365×215×195 mm (L×W×H)
Diagonal 668 mm
DJI Matrice 300 RTK 6300
DJI Ryze Tello 140
DJI Phantom 1400
Vmax 80km/h
Eanling HS700D (*) 630
Faith 2 (*) 515
HOLY STONE HS100 (*) 750 487 x 487 x 164 mm
HOLY STONE HS110G (*) 176 306 x 193 x 91 mm
HOLY STONE HS120D (*) 221 270 x 270 x 120 mm
HOLY STONE HS130D (*) 230 180 x 160 x 630 mm
HOLY STONE HS165 171 262 x 180 x 51 mm
HOLY STONE HS175 198 361 x 300 x 71 mm
HOLY STONE HS700E (*) 227
HOLY STONE HS710 (*) 240 268 x 301 x 54 mm
HOLY STONE HS720 (*) 460
Hubsan Zino Mini / Zino Mini Pro / Zino Mini SE (*) 249 202,5 × 161,2 × 61,6 mm, 220 mm Diagonale
Hubsan Zino 2 Plus Drohne 292
Hubsan H117S Zino (*) 515 304 x 252 x 90 mm
Hubsan H501S X4 (*) 2140
le-idea IDEA 22 (*) 242
LAKA JJRC X12 Aurora (*) 437 177 x 196 x 70 mm
Meteodrone MM-641/SSE 700 ⌀: 400mm, AGL 2000 m
Meteodrone MM-670 [ML] 5000 ⌀: 700mm, AMSL 6000 m - Notrettungssystem (ERS) Fallschirmsystem
Parrot Anafi (*) 320 4K-HDR-Videos und 21-MP-Fotos, verlustfreier 2,8X-Digitalzoom
Parrot AR 400 Vmax 40km/h
Potensic Dreamer 4K (*) 765 ‎35 * 32 * 19,5 cm
QIXIAOCYB (*) 2000
Revell RC Camera Quadrocopter Navigator NXT (*) 249 29.5 x 26.5 x 6 cm
ROLLEI Fly 60 Combo 157
ROLLEI Fly 80 Combo 155
ROLLEI Fly 100 pro 248
Ruko U11 Pro (*) 278
SG906 MAX1 (*) 585
SJRC F11 (*) 585
Skydio 2 775
Up Air One / Up Air One Plus (4K) 1298 43 x 43 x 22cm, 35cm Diagonale
Xiaomi FIMI A3 560
Xiaomi FIMI X8 Mini Pro (*) 249 202,5 × 161,2 × 61,6 mm
Xiaomi FIMI X8 SE 2020 / 2022 / 2022 V2 (*) 765
MTON 965
372 mm Diagonale
Yuneec H520E-RTK (*) 1860
ohne Kamera
Yuneec Mantis G (*) 505
Yuneec Typhoon H Plus (*) 2060
mit RealSense und Kamera
ZeroZero Hover Camera Passport 242
ZeroZero Hover 2 490
ZeroZero Robotics V-Coptr Falcon 760
ZLL SG907 MAX (*) 309
(*)

Die Tabelle „Gewichte & Abmessungen einiger gängiger UAV / Drohnen“ liefert von einigen beliebten Drohnen Gewicht und z.T. auch zusätzliche Informationen. Diese Tabelle bietet natürlich nur einen Auszug und keine vollständige Liste aller erhältlichen Drohnenmodelle. Alle Angaben ohne Gewähr! Haben wir eine Drohne vegessen? Teilen Sie uns einfach die Angaben / Daten unten im Diskussionsforum   mit. Herzlichen Dank.

 
 

MTON   Startmasse (MTON) des unbemannten Fluggeräts (UAS)

[Entfällt wenn Drohne/UAV Hersteller und Typ in Zeile 5 unter Pilotenangaben ausgewählt wurde]


MTON - maximum take off mass
Die Maximale Startmasse (veraltet MTOW maximum take off weight - maximales Startgewicht) Höchstabflugmasse, oder Höchstzulässige Startmasse, ist das maximale Startgewicht von Luftfahrzeugen. Dies ist die Masse, mit der das Luftfahrzeug (UAV / Drohne) abheben kann, ohne die vorgeschriebenen Sicherheitsreserven zu verletzen. Das MTON wird anhand konstruktiver Kriterien im Rahmen der Musterzulassung ermittelt.
Nutzlast (englisch payload) ist die Last, die ein Transportmittel (Fahrzeug, Luftfahrzeug, Rakete, Aufzug etc.) aufnehmen kann, bis die maximal zulässige Gesamtmasse erreicht ist. Sie entspricht der Masse der Zuladung, die transportiert werden kann.

Bei allen Drohnen (auch für 0-250g) mit visuellen oder tontechnischen Aufnahmegeräten (Foto, Video, Ton) muss eine Registrierung als Person (Halter) beim LBA (Luftfahrt-Bundesamt) erfolgen und die eID an der Drohne angebracht werden und falls technisch die Möglichkeit besteht, diese auch in der Software der Drohne zu hinterlegen!
Für alle Drohnen muss eine Haftpflichtversicherung (Privat oder Beruflich) abgeschlossen sein!
Auf der Grundlage von § 21a LuftVO kommt ein vereinfachtes Erlaubnisverfahren für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von maximal 25 Kilogramm in Betracht!


Gefahrenpunkte
Smiley Happy   maximal 2kg: Super - alles in Ordnung
Smiley Happy   maximal 5 kg: +1 Gefahrenpunkt
emoji neutral   maximal 25 kg: +1 Gefahrenpunkt
Nicht Möglich   mehr als 25 kg: +4 GRC Gefahrenpunkte


 Gramm (Genauer Wert, laut Datenblatt Hersteller. Eventuelle zusätzlicher Anbauten unter Payload Zeile 65 eingeben!)


UAS characteristics dimension   Abmessung des unbemannten Fluggeräts (UAS)

CD: Englisch   characteristic dimension     CD die charakteristische Abmessung der UA (d. h. die maximale Abmessung) ist   Download EN↔DE Wörterbuch

UAV Abmessungen  
 
Smiley Happy 
Super - alles in Ordnung
±0 GRC Gefahrenpunkte
1 m / approx. 3 ft
Typical kinetic energy expected < 0,7 kJ (approx. 529 ft lb)
 
  maximal 1 m  

 
Smiley Unappy 
+1 Gefahrenpunkt
2 m / approx. 6,6 ft
 
  maximal 2 m  

 
Smiley Unappy 
+1 Gefahrenpunkt
nur als/mit Vordefinierte Risikobewertung PDRA 01
3 m / approx. 10 ft
Typical kinetic energy expected < 34 kJ (approx. 25 000 ft lb)

PDRA-01 vordefinierte Risikobewertung :: BVLOS AGL ↑ 150m / ↔ max. 1 km, UAS-Merkmale Abmessung max 3 Meter / 34 kJ
 
  maximal 3 m  

 
Nicht Möglich 
+2 … +3 Gefahrenpunkte
keine Bewertung möglich, hierfür muss grundsätzlich eine Zulassung/Genehmigung beantragt werden
8 m / approx. 25 ft
Typical kinetic energy expected < 1084 kJ (approx. 800 000 ft lb)
 
  maximal 8 m  

 
Nicht Möglich 
+3 … +4 Gefahrenpunkt
keine Bewertung möglich, hierfür muss grundsätzlich eine Zulassung/Genehmigung beantragt werden
> 8 m / approx. > 25 ft
Typical kinetic energy expected > 1084 kJ (approx. 800 000 ft lb)
 
  mehr als 8 m  
zusätzliches Payload
65
[Entfällt nicht bitte Wert eintragen!]
 Gramm (mehrere Anbauten zusammen addieren) zusätzliche Informationen 
Für die Drohnen Plakette / Kennzeichen ± 3 Gramm ist das Gewicht eingetragen
Drone Light, Antikollisionsbeleuchtung, Nachtflug ± 3-10 g/Stück
GoPro HERO4 Silver: 83 Gramm
Transponder Dronetag MINI: 32 Gramm
 


City   Wird Sicherheitsrelevantes / Risiko Gebiet überflogen?

70
Risiko-Gebiete
  • Wohngrundstücke
  • geschlossene Ortschaften und
  • alle in § 21h Absatz 1 Nummer 2 LuftVO (außer Menschenansammlungen) aufgeführten Gebiete
    Zuletzt aktualisiert am 26.02.2025: Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21h Absatz 2   genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt, über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen, …
  • alle in § 21h Absatz 1 Nummer 3 und 5 LuftVO aufgeführten Gebiete
    Zuletzt aktualisiert am 26.02.2025: Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21h Absatz 2   genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt, über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von der Begrenzung von Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärischen Anlagen und Organisationen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung sowie über Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung ausgeübt werden, soweit nicht der Betreiber der Anlage dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat, …

Hinweis: In besonderen Fällen kann die Risikobewertung in diesem Verfahren spezielle Risiken des Überflugs der hier aufgeführten Risiko-Gebiete nicht vollumfänglich abdecken. Es können zusätzliche Risikominimierungsstrategien vonnöten sein. Dies gilt insbesondere für den Überflug von Industrieanlagen, Bundeswasser- oder Bundesfernstraßen, wenn die Einhaltung der im folgenden formulierten speziellen Bedingungen nicht gewährleistet werden kann.

Die Einhaltung einer von zwei folgenden speziellen Bedingungen rechtfertigen eine geringere GRC-Einstufung:
  • 1:1-Regel (nur für den Überflug von Menschenansammlungen und Infrastruktur: Die Höhe des Fluggeräts über Grund ist stets kleiner als der seitliche Abstand zur Menschenansammlung/ Infrastruktur und der seitliche Abstand zur Menschenansammlung/ Infrastruktur ist stets größer als 10 m. Es erfolgt kein direkter Anflug auf die Menschenansammlung zu
    Mit Infrastruktur sind die in § 21b Absatz 1 Nummer 5 LuftVO aufgeführten Verkehrswege gemeint.

    Zuletzt aktualisiert am 19.03.2021
    21b Absatz 1 Nummer 5 LuftVO: über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat, …
  • Zügiger Überflug von Infrastruktur: Die Infrastruktur wird zügig überflogen (d. h., ohne jegliches Verweilen über dem betreffenden Verkehrsweg), zu Wasser-, Kraft und Schienenfahrzeugen wird mindestens 50 m seitlicher Abstand eingehalten, während das Fluggerät mindestens 50 m über Grund betrieben wird und Schifffahrtsanlagen (z. B. Schleusen, Schiffshebewerke und Wehre) nicht überflogen werden, außer es liegt eine Genehmigung desselben vor!
    Ein darüber hinaus gehender, angemessener seitlicher Abstand zu dem Fahrzeug muss eingehalten werden, wenn dies erforderlich ist, um Gefahren für das Fahrzeug oder seine Ladung auszuschließen; solche Gefahren können in der Schifffahrt z.B. Beeinträchtigungen des Radarbildes oder Sichtirritationen im Bereich vor oder neben einem Fahrzeug sein

Verkehrsträger Überflug Drohne  
 

 
Smiley Happy 
Super - alles in Ordnung
±0 GRC Gefahrenpunkte
 
  Nein es wird kein Risiko Gebiet überflogen

keine Wohngrundstücke, keine geschlossene Ortschaften, keine in § 21h Absatz 1 Nummer 2 LuftVO (§) (außer Menschenansammlungen) aufgeführten Gebiete, keine in § 21h Absatz 1 Nummer 3 und 5 LuftVO (§) aufgeführten Gebiete

 
emoji neutral 
Super - alles in Ordnung
±0 GRC Gefahrenpunkte
 
  Ja und es werden spezielle Bedingungen eingehalten?

Die Einhaltung der folgenden speziellen Bedingungen rechtfertigen eine geringere GRC-Einstufung:
(1) 1:1-Regel (nur für den Überflug von Menschenansammlungen und Infrastruktur): Die Höhe des Fluggeräts über Grund ist stets kleiner als der seitliche Abstand zur Menschenansammlung/ Infrastruktur und der seitliche Abstand zur Menschenansammlung/ Infrastruktur ist stets größer als 10 m. Es erfolgt kein direkter Anflug auf die Menschenansammlung zu
(2) Zügiger Überflug von Infrastruktur: Die Infrastruktur wird zügig überflogen (d. h., ohne jegliches Verweilen über dem betreffenden Verkehrsweg), zu Wasser-, Kraft und Schienenfahrzeugen wird mindestens 50 m seitlicher Abstand eingehalten), während das Fluggerät mindestens 50 m über Grund betrieben wird und Schifffahrtsanlagen (z. B. Schleusen, Schiffshebewerke und Wehre) nicht überflogen werden

 
Smiley Unappy 
+3 bis +4 GRC Gefahrenpunkte
je nach Gewicht der Drohne
 
  Ja und es werden KEINE spezielle Bedingungen eingehalten?


Genehmigung   Sicherheitsrelevantes / Risiko Gebiet

75
Genehmigung   Genehmigung für untenstehende (angekreuzte) Gefahrenpunkt(e) liegt/liegen vor!
 
Verkehrswege / Fahrzeuge Aufgrund der besonderen, zurzeit nicht genauer einzuschätzenden Risiken für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs soll der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts über und in einem seitlichen Abstand von weniger als 100 Metern von Bundesfernstraßen auch im Rahmen des Verfahrens in sonstigen Fällen nur dann erlaubt werden, wenn die entsprechenden zusätzlichen Nebenbestimmungen des vereinfachten Verfahrens eingehalten werden. Davon ist nur in begründeten Einzelfällen abzuweichen.
Von dem Verbot des Betriebs über und in einem seitlichen Abstand (1) von weniger als 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen wird der Steuerer befreit, wenn:
  1. die Höhe des Fluggeräts über Grund stets kleiner als der seitliche Abstand zur Infrastruktur und der seitliche Abstand zur Infrastruktur stets größer als 10 Meter (1:1 - Regelung) ist oder
  2. der Überflug zügig erfolgt, d.h., ohne jegliches Verweilen über dem betreffenden Verkehrsweg, wobei:
    • der seitliche Abstand zu Wasser-, Kraftund Schienenfahrzeugen stets größer als 50 Meter ist,
    • ein darüber hinaus gehender, angemessener seitlicher Abstand zu dem Fahrzeug eingehalten wird, wenn dies erforderlich ist, um Gefahren für das Fahrzeug oder seine Ladung (2) auszuschließen,
    • das Fluggerät mindestens 50 Meter über Grund oder Wasser betrieben wird und
    • Schifffahrtsanlagen (z. B. Schleusen, Schiffshebewerke und Wehre) nicht überflogen werden.

(1)  Definition 1:1-Regelung (Abstand gleich maximale Höhe): 10 Meter Abstand bedeutet 10 Meter maximale Flughöhe.
(2)  Solche Gefahren können in der Schifffahrt z.B. Beeinträchtigungen des Radarbildes oder Sichtirritationen im Bereich vor oder neben einem Fahrzeug sein.
Strasse   Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen werden von weniger als 100 Metern überflogen oder in einem seitlichen Abstand angeflogen.

boat car zug   Wasser-, Kraft und Schienenfahrzeugen werden von weniger als 50 Metern überflogen oder in einem seitlichen Abstand angeflogen.  

Flughafen

airplane   Flugplatz (Sonder)Genehmigung zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten nach § 21a Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), und/oder zugelassene Ausnahme von Betriebsverboten nach § 21b LuftVO, liegt vor.  Icon Informationen 
Es wird keine SORA-GER Genehmigung mehr benötigt!
 
 
 
Anlagen / Industrie / Gefahren / Sicherheit / Wohnnen / Freizeit
Wohngrundstücken
Von dem Verbot des Betriebs über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten wird der Steuerer befreit, wenn
  1. das unbemannte Fluggerät eine Startmasse von weniger als 2 Kilogramm hat,
  2. die Luftraumnutzung durch den Überflug über dem betroffenen Grundstück zur Erfüllung des Zwecks für den Betrieb unumgänglich erforderlich ist, sonstige öffentliche Flächen oder Grundstücke, die keine Wohngrundstücke sind, für den Überflug nicht sinnvoll nutzbar sind und die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten nicht in zumutbarer Weise eingeholt werden kann,
  3. der Steuerer alle Vorkehrungen trifft, um einen Eingriff in den geschützten Privatbereich und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürger zu vermeiden. Dazu zählt, dass in ihren Rechten Betroffene nach Möglichkeit vorab zu informieren sind sowie das Einhalten einer ausreichenden Flughöhe von mindestens 30 Metern, und
  4. das unbemannte Fluggerät über einem Wohngrundstück nicht länger als 30 Minuten täglich an maximal vier Tagen im Kalenderjahr betrieben wird.

Freibädern, Badestrand u.ä. Einrichtungen innerhalb der Öffnungszeiten
Von dem Verbot des Betriebs über/näher 100 Meter von Freibädern, Badestrand u.ä. Einrichtungen innerhalb der Öffnungszeiten, reicht die Zustimmung des betroffenen Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten aus, wenn keine anderen Einschränkungen vorliegen.
Industrieanlagen
Von dem Verbot des Betriebs über/näher 100 Meter von Industrieanlagen, reicht die Zustimmung des betroffenen Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten aus, wenn keine anderen Einschränkungen vorliegen.
Baustelle
Von dem Verbot des Betriebs über/näher 30 Meter von Baustelle, reicht die Zustimmung des betroffenen Eigentümers/Bauunternehmen oder sonstigen Nutzungsberechtigten aus, wenn keine anderen Einschränkungen vorliegen.
Militäranlagen
Von dem Verbot des Betriebs über/näher 100 Meter von Militäranlagen, reicht die Zustimmung des betroffenen Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten aus, wenn keine anderen Einschränkungen vorliegen.
Justizvollzuganstalten
Von dem Verbot des Betriebs über/näher 100 Meter von Justizvollzuganstalten, reicht die Zustimmung des betroffenen Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten aus, wenn keine anderen Einschränkungen vorliegen.
zentralen Energieerzeugungsanlagen, Verteilanlagen, Strommasten, Kraftwerke, Kernkrafwerte
Von dem Verbot des Betriebs über/näher 100 Meter von zentralen Energieerzeugungsanlagen, Verteilanlagen, Strommasten, reicht die Zustimmung des betroffenen Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten aus, wenn keine anderen Einschränkungen vorliegen.
Im Gegensatz zur dezentralen Stromerzeugung wird die elektrische Energie bei der zentralen Stromversorgung ins Hoch- bzw. Höchstspannungsnetz eingespeist
dezentralen Energieerzeugungsanlagen, Kleinkraftwerke, Solaranlagen
Von dem Verbot des Betriebs über/näher 100 Meter von dezentralen Energieerzeugungsanlagen, reicht die Zustimmung des betroffenen Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten aus, wenn keine anderen Einschränkungen vorliegen.
Im Gegensatz zur zentralen Stromerzeugung wird die elektrische Energie bei der dezentralen Stromversorgung nicht ins Hochspannungsnetz eingespeist, sondern ins Mittel- und Niederspannungsnetz. Bei einer dezentralen Stromerzeugung wird elektrische Energie verbrauchernah erzeugt, z. B. innerhalb oder in der Nähe von Wohngebieten und Industrieanlagen mittels Kleinkraftwerken. Die Leistungsfähigkeit der Stromerzeugungsanlagen ist in der Regel nur auf die Deckung des Energiebedarfs der unmittelbar oder in der näheren Umgebung angeschlossenen Stromverbraucher ausgelegt. Auch Inselnetze, d. h. die Zusammenschaltung kleiner, weniger Stromerzeuger und -verbraucher an abgelegenen Orten, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, zählt man zur dezentralen Stromerzeugung. Auch Windparks, Solarparks und Wasserkraftwerke werden oft der dezentralen Stromerzeugung zugerechnet, obwohl dies nur dann stimmt, wenn deren Energie regional vor Ort verbraucht werden kann.
Einrichtungen Schutzstufe 4 BiostoffV
Von dem Verbot des Betriebs über/näher 100 Meter von Einrichtungen Schutzstufe 4 BiostoffV, reicht die Zustimmung des betroffenen Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten aus, wenn keine anderen Einschränkungen vorliegen.
Bundes- und Landesbehörden
Von dem Verbot des Betriebs über/näher 100 Meter von Bundes- und Landesbehörden, hierzu zählen auch Vertretungen & Kosulate anderer Länder, Polizei und Sicherheitsbehörden, reicht die Zustimmung des betroffenen Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten aus, wenn keine anderen Einschränkungen vorliegen.
Krankenhäuser
Von dem Verbot des Betriebs über/näher 100 Meter von Krankenhäuser, reicht die Zustimmung des betroffenen Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten aus, wenn keine anderen Einschränkungen vorliegen.
business   Betrieb über/näher 30 Meter von Wohngrundstücken

pool   Betrieb über/näher 100 Meter von Freibädern, Badestrand u.ä. Einrichtungen innerhalb der Öffnungszeiten

fabrik   Betrieb über/näher 100 Meter von Industrieanlagen

  Betrieb über/näher 30 Meter von Baustelle

  Betrieb über/näher 100 Meter von Militäranlagen

  Betrieb über/näher 100 Meter von Justizvollzuganstalten

  Betrieb über/näher 100 Meter von zentralen Energieerzeugungsanlagen, Verteilanlagen, Strommasten, Kraftwerke, Kernkrafwerte, i.d.R. mit Hochspannungsanschluß

  Betrieb über/näher 100 Meter von dezentralen Energieerzeugungsanlagen, Kleinkraftwerke, Solaranlagen innerhalb oder in der Nähe von Wohngebieten und Industrieanlagen, i.d.R. ohne Hochspannungsanschluß

  Betrieb über/näher 100 Meter von Einrichtungen Schutzstufe 4 BiostoffV Paragraph → Gesetz → Vorschrift  

  Betrieb über/näher 100 Meter von Bundes- und Landesbehörden

  Betrieb über/näher 100 Meter von Krankenhäuser


People   Werden Menschenansammlung oder unbeteiligte Personen überflogen?

80
Unter Menschenansammlung ist eine räumlich vereinigte Vielzahl von Menschen, d.h. eine so große Personenmehrheit zu verstehen, dass ihre Zahl nicht sofort überschaubar ist und
es auf das Hinzukommen oder Weggehen eines Einzelnen nicht mehr ankommt. Bei einer Anzahl von mehr als 12 Personen ist regelmäßig davon auszugehen.
  • Einzelne Personen können sich nicht frei bewegen und beliebig ausweichen
  • Sportgroßveranstaltungen
  • Strände / Parks
  • Einkaufsstraßen zu den Öffnungszeiten
  • Skipisten


 
Smiley Happy 
Super - alles in Ordnung
±0 GRC Gefahrenpunkte
 
  Nein - es werden keine unbeteiligten Personen oder Menschenansammlung angeflogen oder überflogen, es handelt sich um kontrolliertem Bodengebiet.

 
emoji neutral 
+2 GRC Gefahrenpunkte
 
  Ja und es werden spezielle Bedingungen eingehalten?
+2 GRC Gefahrenpunkte: (A) Flughöhe des Fluggerätes ist geringer als der Abstand zur Menschenansammlung (sog. AGL 1:1 Regel) (B) Der seitliche Abstand zur Menschenansammlung ist stets größer als 30 m. (C) Es erfolgt kein direkter Anflug auf die Menschenansammlung zu.

 
Smiley Unappy 
+4 GRC Gefahrenpunkte
 
  Ja und es werden KEINE spezielle Bedingungen eingehalten?

 
Smiley Unappy 
min. +2 GRC Gefahrenpunkte
 
  Ja - es werden unbeteiligten Personen mit einem Sicherheitsabstand von 5m, aber keine Menschenansammlung angeflogen oder überflogen und es wird der Landsamflugmodus an der Drohne
information critical   (Class 2) 
+2 GRC Gefahrenpunkte
UAV Drohne Klasse C2
Auch mit Langsamflugmodus Class 2, darf das Gewicht MTON, nicht über 4 kg liegen!

 
  eingestellt oder
information   (Class 0) 
UAV Drohne Klass C0
Alternativ selbstgebaute Drohne mit einem Maximalgewicht von MTON 250 Gramm
 
  genutzt, Subkategorie A2.

 
Smiley Unappy 
keine Bewertung möglich, hierfür muss grundsätzlich eine Genehmigung beantragt werden
 
  Ja - es werden Menschenansammlung angeflogen oder überflogen, z.B. Festival, Sportveranstaltung, Konzerte.

(1b) Schadenshemmung GRC - Ground Risk Class

Anpassung der Risikokategorie Boden aufgrund von schadenshemmenden Sicherheitsmaßnahmen

Im Folgenden wird dargestellt, wie sich am konkreten unbemannten Fluggerät vorhandene schadenshemmende Maßnahmen, Vorrichtungen und Einrichtungen auf die Risikobewertung hinsichtlich der GRC auswirken.


Explosion   Ausmaß des Schadens bei Aufprall auf Menschen und Sachen wird gesenkt

90
Mittel: z.B. Aufprallschutz, Rotoren gekapselt Rotorenblätter-Schutz  , Airbag
Hoch: z.B. Fallschirm UAV / Drohne Fallschirm   oder andere fallhemmende Systeme, wobei der Betrieb unterhalb der Mindestauslösehöhe (z. B. Auf- und Abstieg), ggf. besonderen Sicherheitsanforderungen bedarf

 
emoji neutral 
±0 GRC Gefahrenpunkte
 
  keine/gering

 
Smiley Happy 
Super - alles in Ordnung
-1 GRC Gefahrenpunkt
 
  mittel

 
Smiley Happy 
Super - alles in Ordnung
-2 GRC Gefahrenpunkte
 
  hoch

Wahrscheinlichkeit   Wahrscheinlichkeit des Zusammenstoßes mit Menschen und Sachen wird reduziert

100
Warnpyramide, Drohne im Einsatz (Sonderzeichen: Drohne)  

Mittel: z.B. sicherheitsorientierter, bewusster Einsatz von Geofencing mit Return-To-Home-Funktion, einprogrammierte Notfalllandung an vorher definierten Orten oder angebundene Systeme oder Hinderniserkennung

Hoch: Durch geeignete Absperrungen Absperrband und Absperrleinenhalter   und/oder Warnhinweise Einsatz Drohne Hinweisschild   werden unbeteiligte Dritte, die vorher nicht über den Betrieb informiert worden sind, von der Betriebstätte ferngehalten. Ein Betreten uninformierter Personen wird ausgeschlossen, z. B. durch geeignete Absperrungen und Warnhinweise, Fangzäune oder Fangnetze.



 
emoji neutral 
±0 GRC Gefahrenpunkte
 
  keine/gering

 
Smiley Happy 
Super - alles in Ordnung
-1 GRC Gefahrenpunkte
 
  mittel

 
Smiley Happy 
Super - alles in Ordnung
-2 GRC Gefahrenpunkte
 
  hoch

(2a) ARC - Air Risk Class

Bestimmung der unkorrigierte Risikoklasse Luft (Air Risk Class, ARC) des unbemannten Fluggeräts

SORA: Specific Operations Risk Assessment

Die unkontrollierte Air Risk Class eines unbemannten Fluggeräts spiegelt das Kollisionsrisiko mit einem bemannten Luftfahrzeug wider, wenn das unbemannte Fluggerät außer Kontrolle gerät.

Laut Standardised Rules of the Air, kurz SERA, im Punkt 2010 unter Buchstabe b Flugvorbereitung heißt es: Vor Beginn eines Flugs hat sich der verantwortliche Pilot eines Luftfahrzeugs mit allen verfügbaren Informationen, die für den beabsichtigten Flugbetrieb von Belang sind, vertraut zu machen.


Schnellcheck IFR / VFR / Flugbeschränkung: (alle Links Extern externer Link ) ATFlagge austria   BEFlagge belgium   BGFlagge bulgaria   CHFlagge switzerland   CZFlagge Czech-Republic   DEFlagge Germany   DKFlagge Denmark   EEFlagge Estonia   ESFlagge Spain   FIFlagge Finland   FRFlagge France   GRFlagge Greece   HRFlagge Croatia   HUFlagge Hungary   IEFlagge Ireland   ISFlagge Iceland   ITFlagge Italy   LT   LUFlagge Luxembourg   LVFlagge Latvia   MTFlagge Malta   NLFlagge Netherlands   NOFlagge Norway   PLFlagge Poland   PTFlagge Portugal   SIFlagge Slovenia


IFR   IFR Flugverkehr möglich

110

Englisch   Instrument Flight Rules     Instrumentenflugregeln   Download EN↔DE Wörterbuch  

Luftraumstruktur Karte CC-by-nd 4.0/DE  
IFR-Flugverkehr wird als möglich erachtet, wenn das unbemannte Fluggerät oberhalb von 300 m über Grund oder innerhalb von IFR-Anflugsektoren eingesetzt wird.

Für den Instrumentenflug ist in Deutschland grundsätzlich der kontrollierte Luftraum (Lufträume C, D, E) vorgesehen. Für einzelne IFR-An- und Abflüge wurden zusätzlich um dafür zugelassene Flugplätze ohne Flugverkehrskontrolle Radio Mandatory Zones (RMZ - Gebiete mit Funkkontaktverpflichtung) eingerichtet. Die Radio Mandatory Zones ersetzen die vormals in Deutschland bestehenden Lufträume F. Für Start und Landung gelten festgelegte IFR-An- und Abflugverfahren. Wenn ein Flugzeugführer beim Instrumentenanflug ab einer festgelegten Entscheidungshöhe die Landebahn bzw. die Anflugbefeuerung nicht sehen kann, muss er den Anflug abbrechen. Diese Höhe hängt von der Ausrüstung/Zulassung des Flugzeugs und der Zulassung der Cockpitbesatzung ab. Berechnet wird diese Höhe anhand der aktuellen Hindernissituation am Flugplatz und im Anflugbereich von der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH, die diese Höhen als OCA und OCH im Luftfahrthandbuch AIP veröffentlicht. Bei Verwendung eines Instrumentenlandesystems (ILS) sind typische Höhen zwischen ca. 122m/400ft und 61m/200ft über Grund für Cat I und bis zu 100ft/31m über Grund bei Cat II. Cat III unter 100ft/31m werden nicht veröffentlicht.

Luftraumstruktur Karte CC-by-nd 4.0/DE  

 
Smiley Unappy 
1 … 7 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Ja

 
Smiley Happy 
1 … 5 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Nein

 
emoji neutral 
1 … 7 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Unbekannt - keine Auswahl [SORA Rechner versucht selbständig eine Auswahl zu errechnen]  
information
Der SORA-GER Rechner, wird anhand Ihrer anderen Angaben versuchen, diesen Menüpunkt selbst auszurechnen!
Eine berechnung kann nur erfolgen, wenn Sie ⇑ 00 Flugdatum & LATitude/LONGitude → Abflugkoordinaten ⇑ eingegeben haben
Bitte versuchen Sie zusätzlich, die Frage nach ⇓ (2a) Flugplatz Entfernung :: Hubschrauberlandestellen / Landestellen (PIS) ⇓ zu beantworten, dort finden Sie auch eine Adressliste.

 

VFR   Relevanter VFR-Flugverkehr möglich

120

Englisch   Visual Flight Rules     Sichtflugregeln   Download EN↔DE Wörterbuch  

Luftraumstruktur Karte Deutschland CC-by-nd 4.0/DE  

Die Abkürzung VFR wird von Piloten gerne scherzhaft view for roads = beobachte die Straßen genannt. Damit ist gemeint, dass sich Piloten im Sichtflug gerne am Verlauf von Autobahnen und Bundesstraßen orientieren.
VFR-Flugverkehr ist relevant:
  • oberhalb von 300 m über Grund
  • innerhalb von CTR  Icon Informationen   oder ATZ  Icon Informationen  
  • 5 km um Flugplätze oder
  • in der Nähe von weiteren Orten mit erfahrungsgemäß hohem VFR Verkehrsaufkommen, wie:
    • PIS und typische Helikopterstrecken (insbesondere in der Nähe von Krankenhäusern), markante Sichtflugpunkte oder -strecken,
    • Sichtanflugstrecken,
    • Pflichtmeldepunkte,
    • typische Segel-, Gleitschirm- und Hängegleiterfluggebiete
Eine Kontrollzone dient dem Zweck, im Bereich hoher Verkehrsdichte den an-, ab- und durchfliegenden Sichtflug-Verkehr (VFR) mit dem (ohnehin von der Flugverkehrskontrolle geleiteten) Instrumentenflug-Verkehr (IFR) zu koordinieren. Kontrollzonen sind daher an Flugplätze mit hohem Flug-Aufkommen, mit Instrumentenflug-Systemen ausgestattet.

Luftraumstruktur Karte CC-by-nd 4.0/DE  


 
Smiley Unappy 
4 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Ja

 
Smiley Happy 
1 … 3 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Nein

 
emoji neutral 
1 … 3 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Unbekannt - keine Auswahl [SORA Rechner versucht selbständig eine Auswahl zu errechnen]  
information
Der SORA-GER Rechner, wird anhand Ihrer anderen Angaben versuchen, diesen Menüpunkt selbst auszurechnen!
Eine berechnung kann nur erfolgen, wenn Sie ⇑ 00 Flugdatum Zeile 30 & LATitude/LONGitude → Abflugkoordinaten ⇑ Zeile 10 eingegeben haben
Bitte versuchen Sie zusätzlich, die Frage nach ⇓ (2a) Flugplatz Entfernung :: Hubschrauberlandestellen / Landestellen (PIS) ⇓ zu beantworten, dort finden Sie auch eine Adressliste.

 

ED-R   Flugbeschränkung Gebiet ED-D/R/P…

130

Flugbeschränkung Gebiet Ex-R, Ex-D, Ex-P, LR E, CTR, RMZ, ATZ

 

§ 17 - Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen
Ein Einflug in eine ED-R ohne vorherige Durchflug-Genehmigung stellt nach § 62 LuftVG einen Straftatbestand dar. Paragraph → Gesetz → Vorschrift 
Abgerufen am 13.02.2021
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 62
 

  1. Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
  2. Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

Folgende ED-R Zonen, besonders für den Betrieb von UAV, werden automatisch in diesem SORA-GER Rechner beachtet!

Beschränkunden durch

Großveranstaltungen 
Z.B.: Münchener Oktoberfest…
 
  ,
Konferenzen 
Z.B.: Sicherheitskonferenzen, Konferenzen, Gipfelgesräche…
 
  werden zum Teil auch auf der DFS Seite   veröffentlicht, wird für Download : BAF Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Durchflug eines Gebietes mit Flugbeschränkungen (ED-R)  , benötigt.

Folgende ED-R's sind nicht eingepflegt und müssen selbst beachtet werden. (Informationen der DFS Deutsche Flugsicherung   ENR 5  ) Millitäranlagen (Truppenübungsplätze), Millitärflughäfen  , Kraftwerke (insbesondere Kernkraftwerke), Industrieanlagen, Krankenhäuser

  • ED-R 201 (TRA-Friesland)
  • ED-R 202 (TRA-Weser 1)
  • ED-R 302 (TRA-Weser 2)
  • ED-R 43 (Eckernförder Bucht)
  • ED-R 44 (Christianshöh)
  • ED-R 73 (Altengrabow)
  • ED-R 76 C/D (Oberlausitz)
  • ED-R 135 (Hammelburg)
Gültigkeit ED-R Bereich Grund
dauerhaft ED-R 4 3.71 km Helmholtz Zentrum
Aktivierung bei Bedarf jeweils per NOTAM ED-R 45 (Melpitz) 3.704 km Leibniz-Institut für Troposphärenforschung
Aktivierung bei Bedarf jeweils per NOTAM ED-R 50 (Meseberg) 2,78 km Gästehaus der Bundesregierung
Mo-Fr täglich von SR bis SS, zusätzlich Samstage diese jeweils per NOTAM ED-R 131 (Lampoldshausen) 1.852 km Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
dauerhaft ED-R 133 (Karlsruhe) 3.7 km KIT Karlsruher Institut für Technologie
dauerhaft ED-R 146 1.86 km (Absolut)
5.61km eingeschränkt
Deutscher Bundestag
20.09. - 06.10.2024
tägl. 0800-0130
Map Icon ED-R München 
ED-R Luftfahrtkarten, Flugnavigationskarten
 
 
 
5.5km
AGL 3000m
Münchner Oktoberfest (Wiesn)
03.11.2022/00h00 - 31.10.2024/23h00 UTC  
Map Icon ED-R Klixbüll 
ED-R Luftfahrtkarten, Flugnavigationskarten
 
 
 
0,8 NM Radius um 54 48 22 N 008 51 53 O
Vertikale Begrenzung GND - 2500 ft
GND 
Ground
Grund/Boden, bezeichnet im Luftverkehr die Erdoberfläche (Boden bzw. Wasser)
 
 
Flugverbotszone
16.02.2023/06h00 - 18.02.2023/18h00  
Map Icon ED-R München Sicherheitskonferenz 
ED-R Luftfahrtkarten, Flugnavigationskarten
 
 
 
9 NM Radius um 48 07 59 N 011 33 53 E
Vertikale Begrenzung
GND 
Ground
Grund/Boden, bezeichnet im Luftverkehr die Erdoberfläche (Boden bzw. Wasser)
 
  - FL100  
Flugverbotszone
dauerhaft Fliegerhorste Militärische Flugplätze DE (Stand 31. Jan 2023) 2,0 km Radius
Vertikale Begrenzung GND - 2500 ft
GND 
Ground
Grund/Boden, bezeichnet im Luftverkehr die Erdoberfläche (Boden bzw. Wasser)
 
 
Flugverbotszone

ED-R Lesen und Deuten

NUTZUNGSART
NOT ACTIVE außerhalb der im Luftfahrthandbuch veröffentlichten Aktivierungszeiten  
NOT USED Gebiet laut Luftfahrthandbuch aktiviert, jedoch keine Aktivitäten in der ED-R  
AIR OPS
AIR OperaTIONS
alle Aktivitäten mit Luftfahrzeugen (einschl. UAVs und PJE), worüber in der Spalte Bemerkungen weitere Angaben zu machen sind, falls dies durch Betriebsabsprachen vorgeschrieben wird  
FRNG
FIRING
Alle Aktivitäten, bei denen keine Luftfahrzeuge beteiligt sind  
ABKÜRZUNGEN FÜR DAS FELD BEMERKUNGEN
G/A FRNG Boden-Luft-Schießen  
A/G FRNG Luft-Boden-Schießen  
BALLOON ASCENT Ballonaufstieg  
CARGO DROP Abwerfen von Lasten  
CAPT BALLOON Fesselballon  
DEMEX Munitionsvernichtung  
PJE Fallschirmspringen  
TEST Test- und Ausbildungsflug  
TOW Zielschlepp ("Target towing")  
UAV Unbemannte Luftfahrzeuge  
     
     
 


 
Smiley Unappy 
keine Bewertung möglich, hierfür muss grundsätzlich eine Genehmigung beantragt werden
 
  Ja

 
Smiley Happy 
Super - alles in Ordnung
±0 ARC Gefahrenpunkte
 
  Nein

 
emoji neutral 
Wenn JA :: keine Bewertung möglich, hierfür muss grundsätzlich eine Genehmigung beantragt werden
 
  Unbekannt - keine Auswahl [SORA Rechner versucht selbständig eine Auswahl zu errechnen]  
information
Der SORA-GER Rechner, wird anhand Ihrer anderen Angaben versuchen, diesen Menüpunkt selbst auszurechnen!
Eine berechnung kann nur erfolgen, wenn Sie die GPS Daten und das Flugdatum im SORA-GER Rechner angeben. nutzen.

 



Entfernung   Flugplatz Entfernung

140
[Entfällt, wenn LATitude/LONGitude oder Adresse Zeile 10 - Wo soll die Drohne gestartet werden? eingegeben wurde.]
 
 
Smiley Unappy 
4 … 7 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Flugplatzabgrenzung im Umkreis von unter 1,5 km

 
emoji neutral 
4 … 7 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Keine Begrenzung des Flugplatzes im Umkreis von min. 1,5 km  Icon Informationen  

 
emoji neutral 
1 … 7 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Keine Begrenzung des Flugplatzes im Umkreis von min. 4 km  Icon Informationen  

 
emoji neutral 
1 … 7 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Keine Begrenzung des Flugplatzes im Umkreis von min. 5 km  Icon Informationen  

 
Smiley Happy 
±0 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Keine Begrenzung des Flugplatzes im Umkreis von min. 6 km  Icon Informationen  

 
Smiley Happy 
±0 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Keine Begrenzung des Flugplatzes im Umkreis von min. 15 km  Icon Informationen    


  Flughafen/Flugplatz Kontrollzonen



Hubschrauber   Orte mit hohem Verkehrsaufkommen

150
Bitte Beachten: Die folgenden Punkte werden/können nicht automatisch berechnet werden - und sollten Manuell geprüft werden und ggf. angekreuzt werden!

 Orte in der Nähe mit erfahrungsgemäß hohem Flug Verkehrsaufkommen im Umkreis von 1,5 km?  
information 
(a) markante Sichtflugpunkte oder -strecken
(b) Sichtanflugstrecken
(c) Pflichtmeldepunkte
(d) typische Segel-, Gleitschirm- und Hängegleiterfluggebiete
(e) Militärische Einheiten/Stützpunkte, mit Flugverkehr
(f) Segel- / Kleinstflugplätze / Ultraleichtgelände
(g) Luftfahrt mit Gasballon und Heißluftballon
 
 

 
Hubschrauberlandestellen / Landestellen (PIS)  information 
Landestellen im öffentlichen Interesse (PIS) sind Landestellen ausschließlich für Operationen im öffentlichen Interesse.
Grundsätzlich alle Hubschrauberlandestellen an Krankenhäusern, die sich in schwierigen Umgebungsbedingungen und/oder dicht besiedelten Gebieten befinden
 
 
im Umkreis von 1,5 km? DE: PIS Public Interest Site Masterliste   |
IFR Hubschrauberlandeplätze 
Flugplätze/Hubschrauberlandeplätze, die für IFR-Verkehr zugelassen und im Abschnitt AD 2/AD 3 dargestellt sind
 
 
 




AGL   AGL Flughöhe


AGL above ground level - Höhe über Grund, Höhenangaben mit dem Zusatz MSL oder AMSL beziehen sich auf den Meeresspiegel
Häuser: Wohnräume Mindesthöhe lt. DIN 2,40 m lichte Höhe, dazu Deckendicke von 20 - 30 cm, also 2,60 - 2,70 m zzgl. Dach: Dachform mit 45° Neigung ist die Höhe des Dachgeschosses die halbe Hausbreite Abgasrohr benötigt, das 1 m über der Dachoberkante geführt werden muss. Satteldach meistens 38-45 Grad.

Berechnung: Wie hoch ist ein Gebäude, das bei der Sonnenhöhe von φ 36° einen 129 m langen Schatten wirft?

      höhem = tan φ 36°Sonnenwinkel * 129Schattenlänge m = 93,72 m [× 3.2808398950131 = 307.48 ft]
  AGL 1:1 Gebäude   Gebäude Höhenberechnung mittels Sonnenstand   Donaumast Hochspannungsmast   Dreieck berechnungen  
Zum vergrößern der jeweiligen Bilder, diese bitte anklicken.

[OPEN] AGL

160
[Immer Ausfüllen]

 
Smiley Happy 
±0 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Maximal 30 m [In der nähe von Flughäfen zum Teil maximal erlaubte AGL Flughöhe!]

 
Smiley Happy 
±0 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Maximal 50 m

 
Smiley Happy 
0 … 3 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Maximal 60 m

 
emoji neutral 
0 … 7 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Maximal 100 m

 
Smiley Happy 
0 … 4 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Maximal 100 m und geringer als die höchsten Gebäude im Umkreis von 100m Entfernung

 
Smiley Neutral 
0 … 7 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Maximal 120 m  
information kritisch 
Maximale Flughöhe AGL in der EASA UAS Offenen Kategorie
Beachten Sie in Ihrer Drohnen Haftpflichtversicherung ob diese für höhen über 100 Meter Versicherungsschutz bietet! Viele Versicherungen haben noch die begrenzung auf 100 Meter!
 
 

 
Smiley Unappy 
0 … 7 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  Maximal 150 m  
information kritisch 
PDRA-01 vordefinierte Risikobewertung
BVLOS AGL ↑ 150m / ↔ 1km, UAS-Merkmale Abmessung 3 Meter / 34 kJ
 
 

[SPECIFIC] AGL

165
[Nur Ausfüllen, wenn nicht in OPEN geflogen wird]

Einflug in Lufträume - ICAO Klassifiziert Für die spezifische UAS / Drohnen Kategorie wird grundsätzlich eine Genehmigung gebraucht, Sie erhalten nach der Auswertung alle Informationen hierzu. Streckenfliegen: B-Schein


FL Flight Levels   Nicht Möglich   G (Golf) max 304,8 m / 1000 ft ⇒ FL10 0°-179°  
information kritisch 
Unkontrollierter Luftraum. Die Höhe wird stets über Grund definiert, und zwar gestaffelt von 1.000 ft über 1.700 ft und 2.500 ft über Grund in zunehmender Entfernung zu einer Kontrollzone.
Hier ist mit IFR-Anflugsektoren und VFR-Flugverkehr zu rechnen, es muss Grundsätzlich eine Flugsicherungskontrollfreigabe oder Stellungnahme der Flugsicherung eingeholt werden.
 
 

  Nicht Möglich   G (Golf) max 518,16 m / 1700 ft  
information 
Unkontrollierter Luftraum. Die Höhe wird stets über Grund definiert, und zwar gestaffelt von 1.000 ft über 1.700 ft und 2.500 ft über Grund in zunehmender Entfernung zu einer Kontrollzone.
 
 

Kompassrose FL Flight Levels   Nicht Möglich   G (Golf) max 609,6 m / 2000 ft ⇒ FL20 IFR 180°-359°  
information kritisch 
Unkontrollierter Luftraum. Die Höhe wird stets über Grund definiert, und zwar gestaffelt von 1.000 ft über 1.700 ft und 2.500 ft über Grund in zunehmender Entfernung zu einer Kontrollzone.
5km Flugsicht, darüber 8 km. Abstand von Wolken vertikal 1.000 ft (300 m), horizontal 1,5 km.
 
 

  Nicht Möglich   G (Golf) max 762 m / 2500 ft  
information kritisch 
Unkontrollierter Luftraum. Die Höhe wird stets über Grund definiert, und zwar gestaffelt von 1.000 ft über 1.700 ft und 2.500 ft über Grund in zunehmender Entfernung zu einer Kontrollzone.
5km Flugsicht, darüber 8 km. Abstand von Wolken vertikal 1.000 ft (300 m), horizontal 1,5 km.
 
 

  Nicht Möglich   E (Echo) max 1828,8 m / 6000 ft ⇒ FL60 IFR 180°-359°  
information 
Kontrollierter Luftraum für IFR und VFR-Flüge, wobei letztere keine Freigabe zum Einflug in diesen Luftraum benötigen. Meist ab 2.500 ft über Grund, Höchstgeschwindigkeit 250 kn unter FL 100. Minima für VFR-Flüge: Unter FL 100 in Deutschland, Österreich und der Schweiz 5km Flugsicht, darüber 8 km. Abstand von Wolken vertikal 1.000 ft (300 m), horizontal 1,5 km.
 
 

  Nicht Möglich   E (Echo) max 2895,6 m / 9500 ft ⇒ FL95 VFR 180°-359°  
information 
Kontrollierter Luftraum für IFR und VFR-Flüge, wobei letztere keine Freigabe zum Einflug in diesen Luftraum benötigen. Meist ab 2.500 ft über Grund, Höchstgeschwindigkeit 250 kn unter FL 100. Minima für VFR-Flüge: Unter FL 100 in Deutschland, Österreich und der Schweiz 5km Flugsicht, darüber 8 km. Abstand von Wolken vertikal 1.000 ft (300 m), horizontal 1,5 km.
 
 

  Nicht Möglich   E (Echo) max 3048 m / 10000 ft ⇒ FL100 IFR 180°-359°  
information 
Kontrollierter Luftraum für IFR und VFR-Flüge, wobei letztere keine Freigabe zum Einflug in diesen Luftraum benötigen. Meist ab 2.500 ft über Grund, Höchstgeschwindigkeit 250 kn unter FL 100. Minima für VFR-Flüge: Unter FL 100 in Deutschland, Österreich und der Schweiz 5km Flugsicht, darüber 8 km. Abstand von Wolken vertikal 1.000 ft (300 m), horizontal 1,5 km.
 
 

 
Nicht Möglich   C (Charlie) max 6000 m / 19685,04 ft ⇒ FL200 180°-359° 
keine direkte Bewertung möglich, je nach zusätzlichen Gegebenheiten, hierfür muss grundsätzlich eine Genehmigung beantragt werden
 
   
information 
Kontrollierter Luftraum, in der Regel der komplette Luftraum ab FL 100 (in Alpennähe ab FL 130) bis FL 660. In der Nähe von Verkehrsflughäfen auch unterhalb von FL 100, jedoch oberhalb der jeweiligen Flugplatzkontrollzone. Für VFR-Flüge gilt CVFR-Pflicht (Controlled visual flight rules). Das heißt, dass der Pilot in der Lage sein muss, vorübergehend Flughöhen auf 100 ft Genauigkeit einzuhalten und innerhalb eines Fensters von 10% von einer vorgegebenen Geschwindigkeit zu fliegen. Dies ist für Luftsportgeräte nicht möglich.
 
 




Flugradius   Flugradius (maximale Entfernung zum Piloten)

[OPEN] maximale Entfernung zum Piloten

170
[Immer Ausfüllen]

Drohne Flugradius
 
Smiley Happy 
keine diekte Bewertung möglich
 
  Maximal 30 m

 
Smiley Happy 
keine diekte Bewertung möglich
 
  Maximal 50 m

 
emoji neutral 
keine diekte Bewertung möglich
 
  Maximal 100 m

 
emoji neutral 
keine diekte Bewertung möglich
 
  Maximal 200 m

 
Smiley Unappy 
keine diekte Bewertung möglich
 
  Maximal 500 m

[STS 02 // PDRA-01] maximale Entfernung zum Piloten

175
[Nur Ausfüllen, wenn nicht in OPEN geflogen wird]

 
Smiley Unappy 
keine diekte Bewertung möglich
Standardszenario STS 02 BVLOS maximale Entfernung ohne Luftraumbeobachter:in
 
  Maximal 1000 m (1 km) [STS 02 BVLOS max. Entfernung (dünn besidelt Gebiet) ohne Luftraumbeobachter:in] oder [PDRA-01 BVLOS, AGL ↑ 150m, UAS Abmessung max 3 Meter / 34 kJ]

 
Smiley Unappy 
keine diekte Bewertung möglich
Standardszenario STS 02 BVLOS maximale Entfernung mit Luftraumbeobachter:in
 
  Maximal 2000 m (2 km) [STS 02 BVLOS max. Entfernung (dünn besidelt Gebiet) mit Luftraumbeobachter:in]






Vmo   Maximale geplante Geschwindigkeit im Horizontalflug VMO

maximum planned speed in level flight

[OPEN] VMO Flug

180
[Immer Ausfüllen]

 
Smiley Happy 
0 … 4 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  3 m/s; 11 km/h; 6,7 mph; 5,8 kn [Langsamflugmodus in der Class 0 und Class 2 (MTON 4 kg)]

 
Smiley Happy 
0 … 4 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  4 m/s; 15 km/h; 9 mph; 7,8 kn

 
Smiley Happy 
0 … 4 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  5 m/s; 18 km/h; 11,2 mph; 9,7 kn [Langsamflugmodus in der Class 5, sofern nicht angebunden]

 
Smiley Happy 
0 … 4 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  8 m/s; 29 km/h; 18 mph; 15,6 kn

 
Smiley Happy 
0 … 4 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  11 m/s; 40 km/h; 25 mph; 21,4 kn

 
emoji neutral 
0 … 4 ARC Gefahrenpunkte, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  19 m/s; 68,4 km/h; 42,5 mph; 36,9 kn [Maximalgeschwindigkeit in der Kategorie Offen, Class C0 bis C4]

 
Smiley Unappy 
keine direkte Bewertung möglich, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  25 m/s; 90 km/h; 56 mph; 48,6 kn

 
Smiley Unappy 
keine direkte Bewertung möglich, je nach zusätzlichen Gegebenheiten
 
  50 m/s; 180 km/h; 111,8 mph; 97,2 kn [Maximalgeschwindigkeit in der Class C6]

VMOmax Drohne / UAV

185 [Kein Pflichtfeld, aber Empfehlung] km/h VMOmax Genauer Wert, Maximale Geschwindigkeit der Drohne / UAV laut Datenblatt Hersteller

(2b) Schadenshemmung ARC - Air Risk Class

Anpassung der Risikokategorie Luft aufgrund von schadenshemmenden Sicherheitsmaßnahmen

Analog zum vorigen Schritt wird hier dargestellt, wie sich am konkreten unbemannten Fluggerät vorhandene schadenshemmende Maßnahmen, Vorrichtungen und Einrichtungen auf die Risikobewertung hinsichtlich der ARC auswirken.

Explosion   Ausmaß des Schadens bei Zusammenstoß mit bemannten Luftfahrzeugen wird gesenkt

Mittel z. B. Airbag, besonders leichte Bauweise oder besondere Eigenschaften hinsichtlich leichter und dennoch sicherer Zerbrechlichkeit
Hoch mindestens zwei Elemente aus: Airbag, besonders leichte Bauweise oder besondere Eigenschaften hinsichtlich leichter und dennoch sicherer Zerbrechlichkeit

Ausmaß bei Zusammenstoß190  
emoji neutral 
±0 ARC Gefahrenpunkte
 
  keine/gering

 
Smiley Happy 
Alles in Ordnung
-1 ARC Gefahrenpunkt
 
  mittel

 
Smiley Happy 
Super - alles in Ordnung
-2 ARC Gefahrenpunkte
 
  hoch

Wahrscheinlichkeit   Wahrscheinlichkeit des Zusammenstoßes mit bemannten Luftfahrzeugen wird reduziert

Definition der Nacht: 
Wird automatisch, bei Eingabe von Flugdatum und Lokation berechnet
 
Gemäß Artikel 2 Nummer 97 der Verordnung (EU) Nr. 923/2012, in der jeweils gültigen Fassung: Die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet.
 
Mittel Passive Vermeidung Mittel Passive Vermeidung:
  • optische Auffälligkeit (z. B. durch spezielle Beleuchtung oder bei hinreichender Größe des Fluggeräts besonders kontrastreiche Farbe, bei Nacht Beleuchtung nach Anhang SERA.3215 vom 04.02.2021
    SERA.3215 Von Luftfahrzeugen zu führende Lichter
    1. Außer gemäß den Bestimmungen des Buchstaben e müssen alle Luftfahrzeuge nachts die folgenden Lichter führen:
      1. Zusammenstoß-Warnlichter, die auf das Luftfahrzeug aufmerksam machen, und
      2. Positionslichter, die den Flugweg eines Luftfahrzeugs relativ zu einem Beobachter anzeigen; es dürfen keine anderen Lichter geführt werden, die mit diesen Lichtern verwechselt werden können, oder
      3. im Fall von Ballonen Positionslichter.
    2. Außer gemäß den Bestimmungen des Buchstaben e müssen nachts
      1. alle Luftfahrzeuge, die sich auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes bewegen, Positionslichter führen, die den Weg des Luftfahrzeugs relativ zu einem Beobachter anzeigen, und es dürfen keine anderen Lichter geführt werden, die mit diesen Lichtern verwechselt werden können,
      2. alle Luftfahrzeuge, die sich auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes befinden, sofern sie nicht stehen und auf andere Weise ausreichend beleuchtet sind, Lichter führen, die, soweit möglich, die äußersten Punkte ihrer Struktur anzeigen;
      3. alle Luftfahrzeuge, die auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes rollen oder geschleppt werden, Lichter führen, die auf das Luftfahrzeug aufmerksam machen, und
      4. alle Luftfahrzeuge auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes, deren Triebwerke laufen, Lichter führen, die dies anzeigen.
    3. Außer gemäß Buchstabe e müssen alle Luftfahrzeuge im Flug, die mit Zusammenstoß-Warnlichtern ausgerüstet sind, um die Anforderung von Buchstabe a Nummer 1 zu erfüllen, diese Lichter auch am Tag führen. L 281/16 Amtsblatt der Europäischen Union 13.10.2012 DE
    4. Außer gemäß den Bestimmungen des Buchstaben e müssen alle Luftfahrzeuge,
      1. die auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes rollen oder geschleppt werden und mit Zusammenstoß-Warnlichtern ausgerüstet sind, die Anforderung von Buchstabe b Nummer 3 erfüllen, oder
      2. die sich auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes befinden und mit Lichtern ausgerüstet sind, um die Anforderung von Buchstabe b Nummer 4 zu erfüllen, diese Lichter auch am Tag führen.
    5. Ein Pilot darf blinkende Lichter, die zur Erfüllung der Anforderungen der Buchstaben a, b,c und d installiert sind, ausschalten oder ihre Intensität verringern, wenn sie
      1. die ordnungsgemäße Wahrnehmung von Pflichten beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten oder
      2. einen Dritten in schädlicher Weise blenden oder blenden könnten.

    der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012)
  • elektronische Sichtbarkeit, (z. B. durch Transponder,
    FLARM 
    Kollisionswarngerät bei Kleinflugzeugen - Die Anzeige des FLARM s zeigt benachbarte Flugzeuge (ebenfalls mit FLARM ausgerüstet) nach der Priorität der gefährlichsten Annäherung an
     
      ,
    ADS-B 
    Automatic Dependent Surveillance-Broadcast - automatische Übertragung abhängiger Beobachtungsdaten; System der Flugsicherung zur Anzeige der Flugbewegungen im Luftraum
     
      ) oder
  • für den Betrieb sinnvoll eingesetzte Software, wie z. B. Geofencing
 
Hoch Aktive Vermeidung Hoch Aktive Vermeidung (D & A) oder mindestens je ein Element aus den drei Bereichen der passiven Vermeidung
  • optische Auffälligkeit (z. B. durch spezielle Beleuchtung oder bei hinreichender Größe des Fluggeräts besonders kontrastreiche Farbe, bei Nacht Beleuchtung nach Anhang SERA.3215 vom 04.02.2021
    SERA.3215 Von Luftfahrzeugen zu führende Lichter
    1. Außer gemäß den Bestimmungen des Buchstaben e müssen alle Luftfahrzeuge nachts die folgenden Lichter führen:
      1. Zusammenstoß-Warnlichter, die auf das Luftfahrzeug aufmerksam machen, und
      2. Positionslichter, die den Flugweg eines Luftfahrzeugs relativ zu einem Beobachter anzeigen; es dürfen keine anderen Lichter geführt werden, die mit diesen Lichtern verwechselt werden können, oder
      3. im Fall von Ballonen Positionslichter.
    2. Außer gemäß den Bestimmungen des Buchstaben e müssen nachts
      1. alle Luftfahrzeuge, die sich auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes bewegen, Positionslichter führen, die den Weg des Luftfahrzeugs relativ zu einem Beobachter anzeigen, und es dürfen keine anderen Lichter geführt werden, die mit diesen Lichtern verwechselt werden können,
      2. alle Luftfahrzeuge, die sich auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes befinden, sofern sie nicht stehen und auf andere Weise ausreichend beleuchtet sind, Lichter führen, die, soweit möglich, die äußersten Punkte ihrer Struktur anzeigen;
      3. alle Luftfahrzeuge, die auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes rollen oder geschleppt werden, Lichter führen, die auf das Luftfahrzeug aufmerksam machen, und
      4. alle Luftfahrzeuge auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes, deren Triebwerke laufen, Lichter führen, die dies anzeigen.
    3. Außer gemäß Buchstabe e müssen alle Luftfahrzeuge im Flug, die mit Zusammenstoß-Warnlichtern ausgerüstet sind, um die Anforderung von Buchstabe a Nummer 1 zu erfüllen, diese Lichter auch am Tag führen. L 281/16 Amtsblatt der Europäischen Union 13.10.2012 DE
    4. Außer gemäß den Bestimmungen des Buchstaben e müssen alle Luftfahrzeuge,
      1. die auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes rollen oder geschleppt werden und mit Zusammenstoß-Warnlichtern ausgerüstet sind, die Anforderung von Buchstabe b Nummer 3 erfüllen, oder
      2. die sich auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes befinden und mit Lichtern ausgerüstet sind, um die Anforderung von Buchstabe b Nummer 4 zu erfüllen, diese Lichter auch am Tag führen.
    5. Ein Pilot darf blinkende Lichter, die zur Erfüllung der Anforderungen der Buchstaben a, b,c und d installiert sind, ausschalten oder ihre Intensität verringern, wenn sie
      1. die ordnungsgemäße Wahrnehmung von Pflichten beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten oder
      2. einen Dritten in schädlicher Weise blenden oder blenden könnten.

    der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012)
  • elektronische Sichtbarkeit, (z. B. durch Transponder,
    FLARM 
    Kollisionswarngerät bei Kleinflugzeugen - Die Anzeige des FLARM s zeigt benachbarte Flugzeuge (ebenfalls mit FLARM ausgerüstet) nach der Priorität der gefährlichsten Annäherung an
     
    ,
    ADS-B 
    Automatic Dependent Surveillance-Broadcast - automatische Übertragung abhängiger Beobachtungsdaten; System der Flugsicherung zur Anzeige der Flugbewegungen im Luftraum
     
    ) oder
  • für den Betrieb sinnvoll eingesetzte Software, wie z. B. Geofencing.

 
 

Reduzierung der Wahrscheinlichkeit von Kollisionen

200  
emoji neutral    
±0 ARC Gefahrenpunkte
 
keine/gering

 
Smiley Happy    
Alles in Ordnung
-1 ARC Gefahrenpunkt
 
mittel  
information 
Passive Vermeidung
 
 

 
Smiley Happy    
Super - alles in Ordnung
-2 ARC Gefahrenpunkte
 
hoch  
information 
Aktive Vermeidung
 
 

Sicherheitssysteme

210    
Smiley Happy 
Kein direkter Punktabzug, aber für evtl. Genehmigungen sehr vorteilhaft
 
  Sicherheitssystem FLARM vorhanden
FLARM ist das Verkehrsinformations- und Kollisionsvermeidungssystem für die allgemeine Luftfahrt, für Leichtflugzeuge und Drohnen. Mit einem eingebauten FLARM werden Sie über nahen Verkehr informiert und vor gefährlichen Zusammenstössen gewarnt. So können Sie reagieren, bevor es zu spät ist!


   
Smiley Happy 
Kein direkter Punktabzug, aber für evtl. Genehmigungen sehr vorteilhaft
 
  Sicherheitssystem DETECT AND AVOID vorhanden
See and Avoid (sinngemäß aufpassen und vermeiden) ist das Prinzip, auf welchem die Kollisionsvermeidung im Luftverkehr beruht. Da beim UAS kein direktes Sehen durch den Piloten möglich ist, müssen technische Lösungen für ein Detect and Avoid gefunden werden. Ein mögliches Konzept zur sicheren Integration basiert auf der Transponder-Ausrüstung sowohl des UAS als auch des umgebenden Verkehrs. Der UAS-Bediener am Boden wird dabei von einem Kollisionsschutzsystem bei der Konflikterkennung und -lösung unterstützt. Als Eingangsdaten für dieses System dienen Radardaten sowohl des UAS als auch des Umgebungsverkehrs. Dieses Konzept wurde in realen Flugversuchen untersucht, wobei das UAS innerhalb eines aktivierten Flugbeschränkungsgebietes flog. In einer ersten Stufe wurde das UAS durch simulierten Verkehr hindurch gesteuert. In einer zweiten Stufe ersetzte ein reales Luftfahrzeug den simulierten Umgebungsverkehr und flog Annäherungssituationen. Eine Integration von UAS auf Basis der Radardarstellung des Verkehrs und des verwendeten Detect and Avoid-Systems scheint demnach prinzipiell möglich. Für eine endgültige Entscheidung sind aber noch weitere Arbeiten notwendig.


   
Smiley Happy 
Kein direkter Punktabzug, aber für evtl. Genehmigungen sehr vorteilhaft
 
  Sicherheitssystem Fail-Safe-Modus vorhanden
Fail-Safe-Modus Ein Fail-Safe Modul stellt eine Baugruppe dar, die bei unzuverlässigen Signalen des Empfängers, ausgelöst durch schwachen Funkempfang oder unzureichende Batterieleistung, eine bestimmte Aktion im Modell ausführt, zum Beispiel ob die Drohne landen soll, oder zurück zum Startplatz fliegen soll, damit sie nicht unkontrolliert weiterfliegt.


   
Smiley Happy 
Kein direkter Punktabzug, aber für evtl. Genehmigungen sehr vorteilhaft
 
  Return to Home_Modus   Sicherheitssystem RTH Return-to-Home-Modus vorhanden
Return-to-Home-Modus Rückkehr zum Abflugpunkt ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal der meisten Drohnen und Multikopter. RTH wird auch als Rückkehrfunktion bezeichnet. Die Sicherheitsfunktion sorgt dafür, dass das Fluggerät zum zuletzt aufgezeichneten Startpunkt zurückkehrt. In der Regel gibt es drei RTH Funktionen:
  • Low Battery RTH = akkustandsbedingte Rückkehrfunktion
  • Failsafe RTH = sicherheitsbedingte Rückkehrfunktion
  • Smart RTH = intelligente Rückkehrfunktion
Achtung!
Die RTH-Modi funktionieren nur, wenn sowohl Kompass als auch GPS-Modul der Kameradrohne korrekt funktionieren. Beim Empfangen des GPS-Signals kurz vor dem Start wird der Startpunkt aufgezeichnet und sozusagen abgespeichert. Daher kann das Fluggerät bei schwachem oder fehlendem GPS-Signal nicht automatisch zum Abflugpunkt zurückkehren. Die GPS-Signalstärke ist anhand des GPS-Symbols zu erkennen. Die meisten Drohnen zeigen an den LEDs bzw. Statusleuchten, ob der Start- bzw. Abflugpunkt korrekt aufgezeichnet wurde.
Ob die manuelle Kompass-Kalibrierung vor jedem Start zwingend notwendig ist, steht in der jeweiligen Bedienungsanleitung.


   
Smiley Happy 
Kein direkter Punktabzug, aber für evtl. Genehmigungen sehr vorteilhaft
 
  GEO Awareness   Sicherheitssystem GEO_Awareness vorhanden
No-Fly Zone Protection :: GEO_Awareness
Dies bedeutet, dass die Drohne eine Funktion besitzt, die den Piloten beim Erkennen von NFZs und RFZs unterstützt und diesen beim Antritt in eine Zone warnt. Im Gegensatz zu einem Geo-Fencing-System, greift GEO_Awareness also nicht aktiv in den Flug ein und verhindert den Eintritt in eine beschränkte Zone also nicht automatisch. Hierfür ist immer noch der Pilot vollständig verantwortlich.


   
Smiley Happy 
Kein direkter Punktabzug, aber für evtl. Genehmigungen sehr vorteilhaft
 
  Sicherheitssystem GEO-FENCING vorhanden
Mit Geofencing (Kunstwort aus englisch geographic geographisch und fence Zaun) wird das automatisierte Auslösen einer Aktion durch das Überschreiten einer gedachten Begrenzung auf der Erdoberfläche oder in der Luft bezeichnet.


   
Smiley Happy 
Kein direkter Punktabzug, aber für evtl. Genehmigungen sehr vorteilhaft
 
  Sicherheitssystem TRANSPONDER / Squawk vorhanden
Der Transpondercode auch Squawk ist im Luftverkehr eine durch den Piloten einstellbare vierstellige Oktalzahl (Ziffern jeweils 0 - 7), die der Luftfahrzeugtransponder (TPX oder XPDR) bei der Abfrage durch das Sekundärradar der Bodenstation aussendet. Der Transpondercode wird mit dem Radarecho zusammen auf den Radarschirmen der Flugsicherung dargestellt und dient in einem Fluginformationsgebiet zur eindeutigen Identifizierung eines Luftfahrzeugs.
0030 Vermessungsflüge
0034 SAR-Einsätze
7000 Drohne bis 1.4 kg VLOS


   
Smiley Happy 
Kein direkter Punktabzug, aber für evtl. Genehmigungen sehr vorteilhaft
 
  Sicherheitssystem Propellerschutz vorhanden Propellerschutz Preisvergleich  
Mit einem Propellerschutz (Propellerkäfig oder Prop Guard), schützt man (a) die Propeller einer Drohne oder eine Multikopters vor Kollisionen mit Wänden, Sträuchern, Mauern oder Bäumen (b) bei einer Kollision mit Personen, wird ein zusätzlicher Schutz, gewährleistet. So genannte Propellerschutz schützen in aller Regel lediglich vor horizontalen Einflüssen, während ein Propeller Cage (ein Propeller-Käfig) umfassenden Schutz in sowohl horizontaler als auch vertikaler Richtung bietet.


   
Smiley Happy 
Kein direkter Punktabzug, aber für evtl. Genehmigungen sehr vorteilhaft
 
  Sicherheitssystem Notrettungssystem (ERS) Fallschirm vorhanden
Notrettungssystem (ERS) Fallschirm - Für das Fliegen unter BVLOS-Bedingungen erforderlich ist und vom Boden gesteuert werden kann. Fallschirmsysteme schützen Sachen und Personen, sowie die Drohne selbst, vor Schaden im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses. Solch ein Ereignis könnte zum Beispiel ein Motorschaden oder Fremdeinwirkung sein.




Interview   Sonstige Fragen: Hier sollen alle Möglichkeiten ausgewählt werden

220
   
Emoji Happy 
In der Regel kein Problem
 
  Grenze Zoll   Soll der Flug an einer, oder über einer Landesgrenze erfolgen?

  Der Flug wird als Formation geflogen  Icon Informationen 
mit zwei oder mehr gleichzeitig und in räumlicher Nähe zueinander stattfindenden koordinierten Flugbewegungen
In ED-R Flugräume, zum Teil Verboten

 


  Der Flug wird vollautomatisch durchgeführt  Icon Informationen 
Das heißt: Der Flug wird ohne direkte Eingriffsmöglichkeit des Steuerers durchgeführt
In ED-R Flugräume, zum Teil Verboten

 


  Drohne befindet sich in einem automatischen Folge-Modus (FollowMe) mit einem maximalen Abstand von höchstens 50 Metern zum Piloten.  Icon Informationen  
Hier entfällt Flüge sind nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line of Sight), beim Follow Me Modus des UAV
 


🌱 Es wird in oder über einem
Naturschutzgebiet   
Link zum BfN - Bundesamt für Naturschutz: Gebietsschutz, Schutzgebiete, Großschutzgebiete, Naturschutzgebiete
 
 
geflogen?
Map Karte Naturschutzgebiete DE   
Online Map Karte Naturschutzgebiete DE
 
    |
  
PDF - Map Karte Naturschutzgebiete DE
 
 
Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) « rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen
  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist. »


  Der Flug findet über dünn besiedeltem Gebiet statt?

germany   dicht besiedelt dicht bebaut

dicht besiedelt: Eine räumlich zusammenhängende Gruppe von Gemeinden mit einer Bevölkerungsdichte von jeweils mehr als 500 Einwohner/km² und einer Gesamtbevölkerung der Gruppe von mindestens 50.000 Einwohnern. mittlere Besiedlungsdichte: Eine räumlich zusammenhängende Gruppe von Gemeinden, die jeweils nicht zu einem dicht besiedelten Gebiet gehören und eine Bevölkerungsdichte von jeweils mehr als 100 Einwohner/km² aufweisen. Die Gesamtbevölkerung der Gruppe beträgt ebenfalls mindestens 50.000 Einwohner, oder das Gebiet grenzt unmittelbar an ein dicht besiedeltes Gebiet. dünn besiedelt: Eine räumlich zusammenhängende Gruppe von Gemeinden, die jeweils nicht den dicht oder mitteldicht besiedelten Gebieten zugeordnet werden können.

switzerland   dünn besiedeltem Gebietent: weniger als 10 bewohnte Gebäude innerhalb von 100 m



  Kamera   Aufnahmegerät(e) an der UAS (Foto, Video, Microfon)

Registrierung als Person LBA   eID gilt für alle Betreiber von Drohnen größer 250 Gramm eine Pflicht, sich in einer zentralen Datenbank zu registrieren. Diese Pflicht gilt auch, sofern die Drohne (unabhängig vom Startgewicht) mit einem Sensor ausgerüstet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann (z. B. einer Kamera, Mikrofon) und die Drohne kein Spielzeug gemäß der europäischen Richtlinie 2009/48/EG ist.



LBA Luftfahrtbundesamt   Drohne ist beim LBA Registriert   und Plakete / eID sind an der Drohne angebracht? Preisvergleich: Vorschriftsmäßige Plakette  

225   Haftpflichtversicherung ist zum Zeitpunkt des Fluges vorhanden?  


Berufs / Gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung
Private Drohnen-Haftpflichtversicherung
Nebenberufliche Tätigkeit Privat-Haftpflichtversicherung

TIPPerson   Privat:
Privat & Nebenberufliche Tätigkeiten   
Private Drohnen-Haftpflichtversicherung
(1) Weltweiter Schutz inklusive USA & Kanada ✔
(2) Freunde & fremde Piloten dürfen auch fliegen ✔
(3) Ein Vertrag gilt für insgesamt 3 Flugmodelle ✔
(4) Ein Preis. Alle Leistungen. Ohne Aufpreis ✔
(5) Rabatt ✔: Spare einem Monatsbeitrag - nur 11 statt 12 Monate bezahlen, beim Abschluß der Drohnenversicherung über diesen Link
 
 

Work   Beruf & Gewerblich:
ohne SB 
ohne SB
Gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung

(1) Geltungsbereich: Europa, optional: Weltweit ohne USA & Kanada ✔
(2) Private Nutzung der Drohne ist mitversichert ✔
(3) Keine Selbstbeteiligung für Personen- und Sachschäden ✔
(4) Flüge für gewerbliche, freiberufliche, ehrenamtliche und private Foto-/Video-Aufnahmen aus der Luft ✔
(5) Flüge im unkontrollieren und kontrollierten Luftraum innerhalb des rechtlichen Rahmens ✔
(6) Gefährdungshaftung & Verschuldenshaftung ✔
(7) Laufzeit: 7 Tage, 30 Tage oder Jährlich ✔
 
   
mit SB (150 EUR)   
mit SB ( max. 150 EUR)
Gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung
(1) Geltungsbereich: Weltweiter Schutz (ohne USA & Kanada) ✔
(2) Private Nutzung der Drohne ist mitversichert ✔
(3) Mitarbeiter & Fremdpiloten sind mitversichert ✔
(4) Flüge für gewerbliche, freiberufliche, ehrenamtliche und private Foto-/Video-Aufnahmen aus der Luft ✔
(5) Flüge im unkontrollieren und kontrollierten Luftraum innerhalb des rechtlichen Rahmens ✔
(6) Gefährdungshaftung & Verschuldenshaftung ✔
(7) Versicherungssumme: 10 Millionen Euro
(8) Laufzeit: Jährlich, täglich kündbar ✔
 
   
Agrar & BOS & SAR   
Agrar & BOS & SAR
Gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung
(1) Geltungsbereich: Europa, optional: Weltweit ohne USA & Kanada ✔
(2) Private Nutzung der Drohne ist mitversichert ✔
(3) Agrar, BOS und SAR Einsätze sind Versichert ✔
(4) Flüge für gewerbliche, freiberufliche, ehrenamtliche und private Foto-/Video-Aufnahmen aus der Luft ✔
(5) Flüge im unkontrollieren und kontrollierten Luftraum innerhalb des rechtlichen Rahmens ✔
(6) Gefährdungshaftung & Verschuldenshaftung ✔
(7) Laufzeit: Jährlich ✔
 
 

Work   beruflichen Tätigkeiten / Arbeit


BOS & SAR

230
 
Emoji Happy 
Etwaige Anträge/Hinweise/DVO werden zum Download angeboten, die entsprechende Flugsicherung ist ggf. Telefonisch zu unterrichten
 
  SAR Rettung Vorrangberechtigte Flüge :: Rettungseinsatz SAR (Search and Rescue)  
Für Feuerwehr, Rettungskräfte und Polizei, bei Notfall, Unfall oder Großschadensereigniss. (A) Flüge im Such- und Rettungseinsatz, (B) Flüge der Feuerwehr und der Polizei, (C) Flüge die zur lebenserhaltenden ärztlichen Versorgung von Kranken oder Verletzten dringend erforderlich sind. Anmerkung: Hierunter fallen sowohl Flüge, die Transplantate, Blutkonserven und Medikamente transportieren, als auch Flüge, die durchgeführt werden müssen, um am Zielort Transplantate, Blutkonserven oder Medikamente aufzunehmen.
Die Vorgaben der Luftverkehrsordnung (LuftVO), der Luftverkehrs-ZulassungsOrdnung (LuftVZO) sowie der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten sind einzuhalten.


 
Emoji Happy 
Etwaige Anträge/Hinweise/DVO werden zum Download angeboten, die entsprechende Flugsicherung ist ggf. Telefonisch zu unterrichten
 
  BOS Regierung   BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben  
BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben: Spezielle Bedingungen, Flughäfen, besondere Flugmannöver, Kompetenzen, Versicherung, Verwaltungsvorschriften etc.
Sammelbegriff für Einrichtungen, die mit der Abwehr von Gefahren betraut sind. Umgangssprachlich bezeichnet man diese Einsatzkräfte verallgemeinernd auch als Blaulichtorganisationen, sie stellen aber einen umfassenderen Bereich der Einsatzorganisationen dar. Das kann im Rahmen der unmittelbaren oder mittelbaren Staatsverwaltung, aufgrund eines öffentlichen Auftrags an private Organisationen/Unternehmen geschehen oder aus ehrenamtlicher Initiative heraus erfolgen.


Menschen, Landschaft, Gebäude, Bauwerksinspektionen

232

Es muss jeweils eine Genehmigung des Betreibers / Inhabers / Bevollmächtigen der entsprechenden Anlagen vorliegen! Bestehende Strukturen wie Gebäude oder Anlagen dürfen maximal mit 15 Metern Abstand überflogen werden.



Icon Vermessen   Vermessung  
Vermessung: (A) Gebäude (B) Baustellen (C) Flächen (D) Aerial Mapping …


Icon Wetter   Wetterdaten / Atmosphärenforschung  
Wetterdrohnen können die Daten über Temperatur, Feuchtigkeit, Luftdruck, Windgeschwindigkeit und -richtung auf verschiedene Weise sammeln. Ein Weg führt dabei über Temperatur-, Feuchtigkeits- oder Luftdrucksensoren, die direkt an die Drohne angebracht sind.
 

  Thermografie & Wärmebilder  
Thermografie & Wärmebilder für (A) Gebäude (B) Überprüfung von Solaranlagen, um nicht sichtbare Schäden an Kollektoren aufzuspüren (C) Industrie-Inspektion z.B. Leckortung (D) Außeninspektion von Dächern und Fassaden …
 

  Werbeaufnahmen, Fotos, Videos  
Bildaufnahmen mit dem Ziel der Veröffentlichung oder Verkaufs. Unabhängig davon, ob es darum geht, ein Gebäude oder Landschaftsaufnahmen, mit Kamera (Foto und Video) abzulichten, die beispielsweise in Prospekten, Werbespots oder auch beim Online-Marketing zum Einsatz kommen können. Beispielweise für (A) Tourismus (B) Bauwerke (C) Landschaften (D) Sehenswürdigkeiten (E) Firmengelände (F) Freizeitparks (G) Baustellen (H) Sportveranstaltungen (I) Konzerte
 

  Landwirtschaft  
Kitzrettung, Trichogramma, Sprühflüge und Sensordaten. In der Landwirtschaft kommen Drohnen auch zur Kitzrettung zum Einsatz. Außerdem bringen Spezialdrohnen Trichogramma-Schlupfwespen gegen den Maiszünsler aus.
 

  Menschenansammlung  
Es werden Menschenansammlungen bei Veranstaltungen (Konzert, Sport, Versammlung, Festival etc.) überflogen oder angeflogen, mit dem Ziel der Veröffentlichung oder Verkaufs. In der Anlage C.2 Beschreibung des Betriebs der Beantragung zur Genehmigung muss die Veranstaltung, mit geschätzter Anzahl der Menschenmenge, Fluchtwege seperat beschrieben werden.
 
 
Beispiele (Was, Wer, Wo): Hochzeit XYZ, Konzert …, Fußballtunier …, Motorcross …
 
 

Transport und/oder Abwurf von Gegenständen

235
Lieferwagen   Cargo (Transport)  
information 
Gewicht, Gleichgewicht, Lastsicherung, gefährliche Güter
 
 

 
Nicht Möglich 
In der Regel nicht Erlaubt, hier muss Grundsätzlich eine Genehmigung erfolgen
 
  Totenkopf  
Gefahrgut an Bord 
Gefährliche Güter (dangerous goods)
 
 
 
 
IATA Dangerous Goods Regulations (IATA DGR)
 
 
 
Maximale Bruttomasse des Packstücks in Kilogramm
z.B. 0.123 kg = 123 Gramm
Punkt statt Komma
 
 
Gefährliche Güter (dangerous goods): von einem unbemannten Luftfahrzeug als Nutzlast mitgeführte Gegenstände oder Stoffe, die bei einem Zwischenfall oder einem Unfall eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, Sachen oder die Umwelt darstellen, insbesondere: (A) explosive Stoffe (Gefahr der Massenexplosion, Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke, geringe Gefahr durch Luftstoß, hohe Brandgefahr, Sprengmittel, extrem unempfindliche Explosivstoffe) (B) Gase (entzündbare Gase, nicht entzündbare Gase, giftige Gase, Sauerstoff, Gefahr beim Einatmen) (C) entzündbare flüssige Stoffe (entzündbare flüssige Stoffe, brennbare Stoffe, Heizöl, Ottokraftstoffe) (D) entzündbare feste Stoffe (entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Feststoffe, gefährlich bei Berührung mit Wasser) (E) entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide (F) giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe (Gift, Biogefährdung) (G) radioaktive Stoffe (H) ätzende Stoffe
 

 
Emoji Happy 
Rosenblätter auf Hochzeiten
Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand
 
   
Emoji Neutral 
Landwirtschaft
 
   
Nicht Möglich 
Gefährliche Güter (dangerous goods)
 
  Abwurf von Gegenständen  
 
Für mehr Infos, die Maus vorne auf die Emoji/Smiley halten
 
 
 
Maximale Bruttomasse des Abwurfes in Kilogramm
z.B. 0.123 kg = 123 Gramm
Punkt statt Komma
 
 
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) - § 13 Abwerfen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen: (1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht für Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand, Treibstoffe, Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht. (2) Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht. (3) Das Abwerfen von Post regelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder die von ihm bestimmte Stelle im Einvernehmen mit der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes.
 

Mastbauwerke

240

Wenn zum Beispiel eine Stromtrasse oder Windkraftanlage inspizieren werden soll, darf, wenn diese 60 Meter hoch ist, 75 Meter hoch geflogen werden, jeweis in einem Umkreis von 50 Metern um die Stromtrasse / Strommast / Windkraftanlage.


UAV PowerLine  
  Strommasten und Stromtrassen Meter

  Windkraftanlagen Inspektion Meter
Windkraftanlage  

Szenario Technik   Vordefinierte Szenarien und Risikobewertungen


Eine Reihe von Schritten auf methodische Weise, eine Aktivität oder einen Prozess abschließen und beschreiben.

(A) Was soll wann und von wem getan werden? (B) Wo und wie jeder Schritt durchgeführt werden soll (C) Welche Informationen, Dokumentation und Ressourcen sollten verwendet werden (D) Wie sollte das kontrolliert werden.

Weiterführende Informationen: (1) VFR Luftraumstrucktur DFS 03 2016 (2) EU UAS Regulation specific category (3) AMC & GM to Commission Implementing Regulation (EU) 2019-947 - Issue 1 (4) AMC & GM to Part-UAS - Issue 1 (5) DVO (EU) 2019/947 Durchführungsverordnung PDRA  

Zusätzliche Länderspezifische STS/PDRA sind von den jeweiligen Ländern zu erstellen. Zum Beispiel in der Schweiz basieren auf der gleichen Grundidee, doch unterscheiden sich zugleich in zentralen Punkten! Auch die jeweiligen Nummerrierungen sind in verschiedenen Ländern zum Teil unterschiedlich.
Geltungsbereich: PDRA / STS

(1) Die europäische Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

(2) Nicht-EU-Staaten, die dem EWR / der EFTA oder der EU-Zollunion angehören: [EWR-/EFTA-Mitgliedsstaaten] Island, Liechtenstein und Norwegen; Schweiz: [EU-Zollunion] alle Kanalinseln, Isle of Man, Monaco; die britischen Hoheitsgebiete in Zypern; [Europäische Zollunion] Andorra, San Marino, Vatikanstadt

(3) Europäische Gebiete in äußerster Randlage (GÄR), die nicht direkt zur EU gehören: Martinique, Mayotte, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Réunion, St. Martin, Madeira, Azoren, Kanarische Inseln

(4) Vereinigtes Königreich (alle Britischen Inseln)



Standardszenario STS

250
Der Fernpilot (A2) muss:
(1) über ein Zertifikat über theoretische Kenntnisse des Fernpiloten für den Betrieb unter Standardszenarien verfügen
(2) eine Akkreditierung für den Abschluss der praktischen Fertigkeit STS-… besitzen.


  personen   EASA STS-01 VLOS (bewohnten Gebiet)  
Europa 
EU weite Anwendung
 
 
Standardszenario 01 VLOS: Kenntnisnachweis - Zusatzschulung! Betrieb in direkter Sicht über einem Bereich am Boden, innerhalb dessen der Fernpilot dafür sorgen kann, dass nur beteiligte Personen anwesend sind (= kontrollierten Bereich) in einem bewohnten Gebiet.
 

  Natur   EASA STS-02 BVLOS (dünn besidelt Gebiet)  
Europa 
EU weite Anwendung
 
 
Standardszenario 02 BVLOS: Kenntnisnachweis - Zusatzschulung! Betrieb außerhalb direkter Sicht über einem Bereich am Boden, innerhalb dessen der Fernpilot dafür sorgen kann, dass nur beteiligte Personen anwesend sind (= kontrollierten Bereich) in einem dünn besiedelten Gebiet mit Reichweite < 2 km bei Verwendung von Luftraumbeobachtern (AO), andernfalls < 1 km.
 

  höhe   EASA STS-03 VLOS (kontrollierten besiedelten Gebiet, max. 120 m)  
Dänemark 
Aktuell in DK Dänemark angewendet
 
   
Österreich 
Aktuell in AT Österreich angewendet
 
 
Standardszenario 03 VLOS: Kenntnisnachweis - Zusatzschulung! Wenn Sie gemäß dem nationalen Standardszenario fliegen möchten, müssen Sie in Sichtweite (VLOS) in einem kontrollierten besiedelten Gebiet an Land mit einer alten Drohne bis zu 25 kg ohne C-Kennzeichnung fliegen. Ein kontrollierter Bereich ist definiert als ein Bereich, in dem Sie die volle Kontrolle darüber haben, wer sich in dem Bereich befindet.
 

  Kamera   EASA STS-04 VLOS (Foto-/Filmaufnahmen und/oder Vermessungsflüge)   
Österreich 
Aktuell in AT Österreich angewendet
 
 
Standardszenario 04 VLOS: Kenntnisnachweis - Zusatzschulung! Der Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges darf auch im dicht besiedelten Gebiet (räumlich geschlossenen Besiedlungsgebiet) erfolgen. Der Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges erfolgt bis max. 120 m über Grund. Der Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges erfolgt ausschließlich in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten. Der Betrieb erfolgt ausschließlich ab Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung (BCMT) bis Ende der bürgerlichen Abenddämmerung (ECET). Die Berechnung des jeweiligen Dämmerungsbeginns nach BCMT und ECET ist aufgrund der Zeitangaben jenes, in den im Luftfahrthandbuch Österreich (Part I GEN 2.7) zur jeweils aktuellen Fassung angegebenen Tabellen, angeführten Flugplatzes zu errechnen, der dem Betriebsort des unbemannten Luftfahrzeugs am nächsten gelegen ist. Der Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges erfolgt nur im unkontrollierten Luftraum bzw. im kontrollierten Luftraum nur nach Einholung der erforderlichen Zustimmung. Der Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges erfolgt nur nach Einholung aller weiteren ggf. erforderlichen Bewilligungen (zB für den Betrieb in Flugbeschränkungsgebieten, Naturschutzgebieten etc). Der Zweck des Fluges sind Foto-/Filmaufnahmen und/oder Vermessungsflüge
 

  Traktor   DE STS-FARM (Landwirtschaft) 
Deutschland 
Aktuell in DE Deutschland angewendet
 
  Kenntnisnachweis - PDF  
NfL 2022-1-2649 - Nationales Standardszenario zum bodennahen Einsatz von unbemannten Fluggeräten auf landwirtschaftlichem Grund (DE.STS.FARM): Fluggeräten zu landwirtschaftlichen Zwecken auch der Abwurf von Gegenständen zur Schädlingsbekämpfung. Der Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges erfolgt bis max. 30 m über Grund, oder maximal 15 m Flughöhe über einem Hindernis in einem Abstand zum Piloten von maximal 50 m. Der Betriebsort befindet sich über aktuell land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen.
 

  Sonstigste (länderspezifische Regelungen: Flughafenauswahl und GPS Standort - Manuell auf dem Land setzen )  
Information 
Sie können ein Standardszenario (Standard Scenario) STS der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) verwenden.
 
 

  keine

[SPECIFIC] Vordefinierte Risikobewertung PDRA

260
Der Fernpilot (A2) muss:
Methodik zur Durchführung einer Risikobewertung der Vorgänge in der spezifischen Kategorie (SORA - Specific Operation Risk Assessment) vorweisen
Szenariotechnik PDRA  

  PDRA-01 BVLOS im kontrollierten Luftraum  
Europa 
EU weite Anwendung
 
 
PDRA-01 vordefinierte Risikobewertung im kontrollierten Luftraum über dünn besiedeltes Gebiet: BVLOS AGL ⇑ 120m / ⇔ 1km, UAS-Merkmale Abmessung ✈ 3 Meter / 34 kJ - Kenntnisnachweis - Zusatzschulung!
 

  PDRA-02 BVLOS  
Europa 
EU weite Anwendung
 
 
PDRA-02 vordefinierte Risikobewertung über dünn besiedeltem Gebiet: BVLOS AGL ⇑ 120m / ⇔ 1km, UAS-Merkmale Abmessung ✈ 3 Meter / 34 kJ - Kenntnisnachweis - Zusatzschulung!
 

  PDRA-03 BVLOS in einem begrenzten Luftraum  
Europa 
EU weite Anwendung
 
 
PDRA-03 vordefinierte Risikobewertung in einem begrenzten Luftraum über dünn besiedelten Gebieten: BVLOS AGL ⇑ 120m / ⇔ 1km, UAS-Merkmale Abmessung ✈ 3 Meter / 34 kJ - Kenntnisnachweis - Zusatzschulung!
 

  Sonstigste (länderspezifische Regelungen: Flughafenauswahl und GPS Standort - Manuell auf dem Land setzen )  
Information 
Sie können ein Vordefinierte Risikobewertung (Pre-Defined Risk Assessment) PDRA der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) verwenden.
 
 

  keine




Errechnete Risikoeinstufung (GRC - Ground Risk Class & ARC - Air Risk Class)

Nach der Nfl

1-1163-17 
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
 
,
1-1373-18 
DFS Aviation Services GmbH
 
,
1-1353-18 
AUSTROCONTROL
 
  jeweils in Anlehnung an das SORA-Konzept von JARUS (SORA-GER). Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21a und § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Die SERA-DVO (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012), wurde mit eingearbeitet.


Warning: Undefined array key "grcMTON" in /var/www/vhosts/jpfbb1p9.web6.alfahosting-server.de/molitor-eu.de/tools/sora_ger_rechner.php on line 2373

Warning: Undefined array key "UAVTyp" in /var/www/vhosts/jpfbb1p9.web6.alfahosting-server.de/molitor-eu.de/tools/sora_ger_rechner.php on line 2373

Warning: Undefined variable $var in /var/www/vhosts/jpfbb1p9.web6.alfahosting-server.de/molitor-eu.de/tools/sora_ger_rechner.php on line 2373

Sie haben unter GRC entweder kein Drohnentyp oder MTON und Abmessung der UAV Drohne nicht eingegeben zurück zur Dateneingabe SORA GER   Zeile 50 
Zeilennummern stehen jeweils ⇒ rechts ⇒ auf der Seite
 


Warning: Undefined array key "arbeitshoehestrommast" in /var/www/vhosts/jpfbb1p9.web6.alfahosting-server.de/molitor-eu.de/tools/sora_ger_rechner.php on line 2374

Warning: Undefined array key "arbeitshoehewind" in /var/www/vhosts/jpfbb1p9.web6.alfahosting-server.de/molitor-eu.de/tools/sora_ger_rechner.php on line 2375

Warning: Undefined array key "STS" in /var/www/vhosts/jpfbb1p9.web6.alfahosting-server.de/molitor-eu.de/tools/sora_ger_rechner.php on line 2376

Warning: Undefined array key "PDRA" in /var/www/vhosts/jpfbb1p9.web6.alfahosting-server.de/molitor-eu.de/tools/sora_ger_rechner.php on line 2377